Nicht ? ist doch ganz einfach. Die beiden Mädels sind nicht verwandt und wohnen nicht zusammen und haben den vorgeschriebenen Abstand um ein paar Zentimeter unterschritten. Die eine hat den "Fehler" gemacht mit den Ordnungskräften über das angeordnete Ordnungsgeld zu diskutieren. Da sie sich, gegenüber der Polizei, nicht ausweisen konnte/wollte ist sie ruhig gestellt worden und zur Feststellung der Personalien auf die Wache mitgenommen worden.
Es geht nicht so sehr um den Sachverhalt, sondern um die "Deeskalationsstrategie", soll heißen erstens die brauchen 4 Personen um ein Mädel ruhigzustellen ? Zweitens: Neuerdings im Polizeigesetz so verankert, wenn die Gefahr droht das umstehende Personen gegen die Maßnahmen protestieren, bzw. wie in diesem Fall Unverhältnismäßgkeit vermuten, sind die ursprünglichen "Unruhestifter" unverzüglich zu entfernen. Nötigenfalls mit Gewalt.
Jetzt wieder in "unserer" Welt. Wenn du dich in einer Verkehrskontrolle uneinsichtig zeigst und dich beschwerst ist gleiches Vorgehen durchaus rechtens. In NRW und Bayern sogar ohne Verdachtsmoment, sondern einfach so.
EDIT Das "fixieren" dient selbstverständlich dem Schutz der Beamten vor Angriffen. War in diesem Fall auch offensichtlich dringend notwendig.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.