Also wann die in D erstmals zugelassen war ist weniger interessant, sondern wann sie im Ursprungsland zugelassen war.
Das ist dann Dein EZ-Datum.
Glaube aber, mit BJ 99 müßte es immer EG Zulassung gewesen sein, die StVZo-zugelassenen dürften so um `98 ausgelaufen sein.
Aber wann das ganz genaue Datum war, bin ich nicht sicher.
Die Zulassungsstelle könnte das bei Vorlage der Papiere, vielleicht auch telefonisch, beantworten.
Wenn es noch unter StVZo fällt, kannst Du aber eine Sondervariante, die in der StVZo festgeschrieben ist, nutzen.
Die hat mir mal mein KÜS Prüfer aufgezeigt.
Wenn Du mit einer älteren, StVZo-zugelassenen Maschine die GESAMTE Beleuchtungseinrichtung auf EG-Prüfkriterien umrüstest (also inclusive
Positionslicht, Standlicht, Kontrolleuchten in der richtigen Farbe usw usw), dann kannst Du Blinker, Rücklicht-Kombis und was sonst so alles
neu war, also auch die Abstände der Blinker etc., anwenden.
Das steht in der StVZo in § 30 . "(unter "Einzelrichtlinien der EG Verordnung anwenden")
10 bzw 6 cm an einem Custombike können schon mal einen deutlichen Unterschied ausmachen ( wenn das kein Bagger ist ).
Details sind alles.
Es kann beispielsweise den Unterschied ausmachen, ob die Blinker übers Kennzeichen rausstehen, oder neben dem Fender, oder nicht.
Bis 2003 könntest Du sogar noch mit Lenkerendblinkern ohne Heckblinker fahren, obwohl in der StVZo eigentlich ab 1987 Schluß war damit.
Da ich eine 87er habe und keine Heckblinker dran sind, habe ich mich da mit meinem KÜS Prüfer ins Thema reingegraben.
Es kam 1998 vom TÜV eine Anweisung an die Prüfstellen heraus, daß Lenkerendblinker weiterhin alleine verwendet werden können, wenn
diese die Prüfziffern für vorne und hinten haben.
Bis 2003 möglich.
Allerdings ist diese Ausnahme möglicherweise auf die Schnelle vom Schutzmann am Straßenrand nicht gleich einsehbar oder seine Data-Sammlung
hier nicht vollständig.
Von daher bleibt das Risiko auf möglichen Ärger, auch wenn dieser sich dann im Nachhinein aufklären sollte.
Das oben Beschriebene über die Einzelanwendung der EG-Richtlinie hinsichtlich der gesamten Beleuchtung wäre aber bei der Rennleitung bekannt, heißt es, und
wird häufig praktiziert.
Obacht geben mußt auf jeden Fall, daß die seitliche Einsehbarkeit des gegenüberliegenden Blinkers gemäß der bemaßten Zeichnung in den
EG Vorschriften ist.
Da es ja in D bei der Ordnungsmacht hochbeliebt ist, dies nachzuprüfen und zu bemängeln.
Also vorne am Stoßdämpfer-Auge und so was, geht meistens nicht (durch die Kontrolle).
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN