Absolut richtig. Wie oben aber bereits geschrieben wurden, sind diese Grenzwerte für ein standardisiertes Messverfahren, nämlich der des Fahrgeräuschs, festgesetzt. Die Messung mit diesen Geräten im Artikel findet nicht in diesem Verfahren statt, daher fehlt der Bezug zu den Grenzwerten.
Völlig richtig, was Sticki1 schreibt.
"
FAHRGERÄUSCHMESSUNG:
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang (Motorräder mit mehr als vier Gängen) mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden drei Vorbeifahrten von rechts und drei von links aufgezeichnet. Die insgesamt zwölf Messwerte werden gerundet und dann 1 dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf."
So...und genau das findet bei der Messung mit diesen Straßengeräten nicht statt. Ergo: Kein verwertbares Ergebnis.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"