Das mit dem Eintragen lassen ist so eine Sache. Da gab es Anfang des Jahres so eine Verfügung eines Ministeriums zu Klappenanlagen an Fahrzeugen (wurde hier im Forum auch drüber berichtet).
Ich habe einen TÜV-Prüfer, der eigentlich alles einträgt, was er vertreten kann. Also Lenker, Felgen, Fussrastenanlagen, Luftfilter, etc. alles per Einzelabnahme. Und der sagte mir auf Nachfrage, dass er gem. Anweisung seines TÜV Süd seit ein paar Monaten keine Klappenanlagen mehr eintragen darf.
Da die ganzen Eintragungen heutzutage Fototechnisch dokumentiert und zentral in irgendwelchen Datenbanken abgelegt werden, kann das alles nachvollzogen werden und es ist schwer sich über solche zentralen Anweisungen hinweg zu setzten.
Es gibt sicher Prüfer -auch von anderen reg. TÜV-Organisationen-, die das noch machen, aber ob das dann alles rechtssicher ist, bleibt abzuwarten...
Letztendlich würde eine Eintragung in diesem Fall ja auf Basis der ABE erfolgen (sonst müsste man ja eigene Gutachten und Messungen durchführen lassen) und wenn diese ABE mal zurückgezogen werden sollte, ist auch eine Eintragung anfechtbar. Daher halte ich die Mär vom Bestandsschutz für nicht haltbar. Sollten evtl. mal ABEn rückwirkend widerrufen werden, gibt's auch keinen Bestandsschutz für eingetragene Anlagen. Hat man bei einer Kontrolle den Falschen vor sich, der Bock hat dir einen rein zu würgen, wird er das tun. Wenn die ABE -als Grundlage der Eintragung- widerrufen würde, kann man sich nicht mehr hinter einer EU-Homolegation der Anlage "verstecken" und dann können die Blauen oder die Staatsanwaltschaft auch gegen die Eintragung gerichtlich vorgehen...
Ich habe einen Kumpel mit nem Benz und einer eingetragenen Klappenanlage. Die Blauen haben ihn rausgezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt (zu laut, es wurden Manipulationen vermutet). Es wurde danach bei der DEKRA begutachtet. Die Eintragung wurde widerrufen und der eintragende Prüfer hat mächtig Ärger bekommen. Nach insgesamt 3000€ Kosten hat er das Fahrzeug wiederbekommen...