zum zitierten Beitrag
Zitat von El_Larso
Ich zitiere mal den Anwalt von dieser Anwaltsseite
"Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann."
Hab mal etwas in meinen alten Unterlagen "gebuddelt". Tatsächlich sind die seitlichen Reflektoren schon in ECE 53 Rev 2, Gültig ab 11.07.2008, als Pflicht erwähnt.
Im Vorläufer Dokument 93/92/EWG 29.10.1993 sind die seitlichen Rückstrahler als "kann" definiert. 93/92/EWG wurde 31.12.2009 ungültig und nach der üblichen Übergangszeit von 12 Monaten durch ECE R53 abgelöst. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch das bereits in der ursprünglichen ECE R53 Rev 1 die seitlichen Reflektoren Pflicht sind.
In den USA sind sie für Motorräder ab MJ 2000 zwingend vorgeschrieben.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."