Also, wenn ich mir die EU Verordnungen mal so durchlese, die 19/2011 und dann die von 1975, 76/114/ewg,
dann stelle ich fest, ich finde weder in der alten, noch in der neuen, die die von 1975 aufhebt, irgendwas von Krafträdern.
Da geht es ausschließlich um Fahrzeuge mit 4 Rädern, unsere Moppetklasse nach EU, also die L3e, wird hier nicht aufgeführt.
In der EU Verordnung 19/2011 steht zwar, dass es Pflicht is, so ein Typenschild dran zu haben, aber L3e, nix...
Auszug:
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für vervollständigte oder unvollständige
Fahrzeuge der Klassen M, N und O.
Wenn man nun nach dieser Verordnung geht, ist so ein Schild für Mopeten keine Pflicht.