zum zitierten Beitrag
Zitat von Jerry Cotton
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Zitat von Schneckman
Der Vollständigkeit halber sei noch vermerkt, daß man für Ordnungswiderlichkeiten ab 56 € ein Bonussternchen ins Flensburger-Sammelheftchen kleben darf
In diesem Fall empfehle ich dir stark sich vorher noch mal schlau zu machen denn diese gesetzliche Regelung und ist seit 2014 gekippt .
punkte für das Betreiben eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis gibt es jetzt nur noch falls man einen sicherheitsrelevanten Verstoß begeht.
nach aktueller Rechtsprechung gehören Verstöße gegen Lärmvorschriften ausdrücklich nicht dazu Da sie keine Gefährdung für den Verkehr darstellen und fallen unter das Umweltschutzgesetz .
und das sieht nun mal keine Punkte sondern 90 € maximale Ordnungswidrigkeit vor.
dass die Rennleitung wenn sie böswillig ist das Fahrzeug einbehalten kann geht immer aber ist auf Gründen der Verhältnismäßigkeit selten da sie dann mehr Ärger bekommen können als du selber .
PS ich habe nie behauptet dass ich noch nie angehalten wurde einmal hatten mir höchstwahrscheinlich eine Penzel mit klappen Auspuff den Arsch gerettet aber es hätte mich auch nach Aussage des Polizisten eben maximal 90 € gekostet........ Seitdem die Punkte Regelung gekippt ist ist das eine echte Option
Stimmt fällt mir wieder ein - es gab Änderungen, hat mir ein Prüfer auch erzählt, aber man versucht wohl schon daran herumzusägen...
Und finanziell - sagen wir mal so, je nach Umständen und auch je nach Eifer des Schutzmanns ( der sich gern auch mal erst so richtig entwickelt wenn sein Gegenüber ihm den Strafenkatalog und die aktuelle Gesetzeslage detailliert vorträgt ), fängt die Untergrenze bei 20 € für einen kaputten Auspuff an ( nicht manipuliert), und die Obergrenze kann sich individuell ausgestalten :
(4) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird. (Das ist von 2016)
So wie ich es vernommen habe, kommt das mit der Verhältnismäßigkeit eher im Fall des defekten Auspuffes zum Tragen, aber bei Manipulationsverdacht soll weiterhin die Möglichkeit bestehen das Weiterfahren zu verbieten mit dem Auspuff, eine sofortige Fahrt zur Messung zu veranlassen und
angeblich auch noch die Beschlagnahme, nur Stilllegen darf die Polizei nicht selbst - das darf dann die Zulassungsstelle unter bestimmten Umständen.
Sind Aussagen eines Prüfers, hab`s nicht selbst ausprobiert....
Er hatte mir von einem Fall erzählt in dem die Obrigkeit, um eben zu erreichen, daß wieder Punkte verhängt werden können, andere "Gummi-Regularien" heranziehen um diese Sanktion wieder zu ermöglichen, den sogenannten "Verstoß gg Verantwortung für den Kfz-Betrieb" oder/und "sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten" .
Diese werden mit Punkten belegt und so kam die Idee diese weiche Definition heranzuziehen hinsichtlich der Verpflichtung des Fahrzeugführers das Fahrzeug technisch einwandfrei zu halten.
Was daraus wurde wußte er nicht oder es war noch nicht entschieden.
Daß aber die Rennleitung mehr Ärger bekommt als man selbst, halte ich für einen extrem seltenen Fall, da muß man Fortuna schon sehr auf seiner Seite haben - die hassen zwar die Schreiberei wenn einer dagegen angeht, aber man hängt am Ende - wie immer - alleine vom Richter ab, und
Ungemach bedeutet es immer.
Außer er war wirklich durchgerostet, dann - vielleicht !
Sonst -- auch vielleicht, aber nur vielleicht !
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN