Tach!
Ich behaupte mal, rechtlich nicht so ganz unbedarft zu sein, daher hier mein Statement:
Die ganze Vorgeschichte des Schadens hat für die rechtlich Bewertung keinerlei Bedeutung!
Es geht einzig und alleine darum, was zwischen den Parteien - also Werkstatt und Auftraggeber - bei der Auftragserteilung vereinbart worden ist.
In der Regel wird das bei einer Motorradwerkstatt ein Werkvertrag sein. Ein Dienstvertrag - bei dem, wie oben bereits dargestellt kein Erfolg, sondern nur Dienste geschuldet werden - macht kaum Sinn.
Man bringt ja sein Moped nicht in die Werkstatt, damit die dort irgendwelche Behandlungen vollziehen, sondern es soll ein Erfolg, also beispielsweise eine Reparatur oder Inspektion am Ende durchgeführt sein.
Ob im vorliegenden Fall nun tatsächlich ein solcher Werkvertrag wirksam geschlossen wurde, stelle ich trotzdem mal in Zweifel.
Jeder Schrauber weiß eigentlich, dass abgerissene Bolzen im Zylinderkopf immer eine heikle Sache sind und wird in der Regel da keinen "Erfolg" versprechen wollen!
Hier wird zwar immer geschrieben, dass gesagt wurde: "Bekommen wir schon hin", aber war das wirklich so?
Wird der Meister das nicht im schlimmsten Fall bestreiten und sagen: Ne ne, ich habe gesagt: "Wir schauen uns das mal an!".... oder: "Wir können das mal versuchen!"
Hier steht dann bei einem Gerichtsverfahren der Auftraggeber in der Beweispflicht!
Wird fast unmöglich sein, das Vorliegen eines Werkvertrages zu beweisen!
Die Werkstatt steht übrigens auch nicht in der Beweis- oder Dokumentationspflicht, dass sie bei Durchführung der Arbeiten alles richtig gemacht hat.
Auch hier obliegt es dem Auftraggeber zu beweisen, dass die Werkstatt gemurkst hat und auch dies dürfte schwierig sein, denn es werden sich wahrscheinlich in dem Betrieb sehr viel Zeugen finden, die behaupten, dass ordentlich gearbeitet wurde.
Der einzige Vorwurf den man der Werkstatt überhaupt machen kann, ist der, dass sie ihren Kunden nicht über die Risiken bei einer solchen Reparatur aufgeklärt hat.
Dafür gibt's aber kaum Schadenersatz, sondern allenfalls ein geringes Mitverschulden.
Eine Klage halte ich im vorliegenden Fall für hochgradig risikobehaftet.
Ich würde daher fast jedes außergerichtliches Einigungsangebot der Werkstatt akzeptieren, mich aber zeitlich dort auch nicht mehr vertrösten lassen.
Viel Erfolg!
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Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass diese die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden!