Mein Senf als beruflich langjähriger Auftraggeber ohne juristische Bildung:
Es kommt hier erstmal darauf an, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag geschlossen wurde.
Bei einem Werkvertrag muss das vertraglich beschriebene Werk bezahlt werden: Hier würde das bedeuten : Es wird dem Kunden ein betriebsfähiges Mopped ohne optische Schäden zurückgegeben. Da hier das Risiko 100%ig beim Auftragnehmer liegt, schließen Dienstleister wie Ärzte oder Werkstätten in der Regel einen Dienstvertrag mit dem Kunden.
Bei einem Dienstvertrag muss der vertraglich beschriebene Dienst bezahlt werden. Bei Schäden, die repariert werden sollen, ob Lungenkrebs vom Rauchen durch den Arzt oder Bolzen abbrechen vom Frickeln durch die Werkstatt, muss bezahlt werden, egal ob der Dienst nun erfolgreich war oder nicht, Hauptsache er ist einwandfrei erbracht worden. Das Risiko liegt also überwiegend beim Auftraggeber. Wenn die Chemotherapie nun noch zu Leukämie führt, oder der ausgebrochene Bolzen zu einem neuen Zylinderkopf, dann muss der Auftragnehmer nur dann die Kosten übernehmen, wenn er seinen Dienst (also den Heilungs- oder Reparaturversuch) nicht nach den von den jeweiligen Fachverbänden klar beschriebenen, d.h, von den Fachverbänden anerkannten Regeln der Medizin oder der Technik erbracht hat, d.h. Bei der Chemo die Dosierung zu hoch, oder bei der Werkstatt das eindeutig falsche Reparaturverfahren.
Das heisst, lieber Chris, Du musst bei Gericht (!!!!) ein Beweissicherungsverfahren beantragen, damit das Gericht (!!!!) einen Gutachter bestellt, der analysiert, ob die Methode (!!!) nach den Regeln der Ärztekammer oder der IHK oder der Innungsordnung falsch war. Wenn Du selbst einen Gutachter beauftragst, wird das Gericht der Werkstatt ein Gegengutachten zugestehen. Das Ergebnis "alles repariert" oder "Bolzen ausgebrochen" ist beim Dienstvertrag völlig ohne Belang, ob gut oder schlecht. Der Gegengutachter wird sagen, man hat Dich vom hohen Risiko informiert und Du hast den Auftrag erteilt. Hier gilt der Anscheinsbeweis: Da Du Dich nicht gewehrt hast, sondern der Auftrag für den Dienst "Versuch, den Wechsel des Kopfes durch hochriskanten Reparaturversuch zu vermeiden" von der Werkstatt offensichtlich durchgeführt wurde ohne aktenkundige Gegenwehr Deinerseits , denn sonst hättest Du ja Dein Mopped sofort vor Beginn der Arbeiten wieder mitgenommen , hast Du m.E. Ganz schlechte Karten. Du hast nicht geschrieben, ob Du den Auftrag unterschrieben hast, aber mündliche Verträge gelten auch, wobei der Anscheinsbeweis das hier noch bekräftigt.
Da Du nix bei Gericht beantragen kannst, muss das ein Anwalt mit Zulassung beim Zuständigen Gericht machen. Das wird alles sehr langwierig und teuer. Solche Prozesse enden nach meiner langjährigen Erfahrung mit technischen Aufträgen zu 99% mit einem Vergleich = Du bleibst auf den Kosten für den neuen Kopf sitzen und musst der Werkstatt die bisher angefallenen Aufwendungen zu 50% oder garnicht erstatten.
Auch einen Arzt kannst Du nicht verklagen, wenn er Dich vom Lungenkrebs nicht heilen konnte. Ohne Behandlung wärst Du auch dran gestorben, bedeuted hier: ohne hochriskanten Reparaturversuch hättest Du den neuen Kopf auch bezahlen müssen. Der gerichtlich bestellte Gutachter müsste einen Kunstfehler bestätigen, sprich eine falsch angewendete Behandlungsmethode "Tumor mit der Gartenschere rausschneiden" oder so
Das hier ist als ehrlicher freundschaftlicher Rat gemeint: Die vielen vielen Juristen treten sich gegenseitig so auf die Füße, dass Dir keiner raten wird, es sein Zu lassen. Schon das erste Gespröch kostet 200
€. Seine erste Frage wird sein, ob Du Rechtsschutzversichert bist. In der Regel schmeißen die Dich heute nach der ersten Inanspruchnahme raus.
Dieser Beitrag wurde schon 9 mal editiert, zum letzten mal von niterider am 13.07.2016 19:01.