Habe an meiner 2012´er Iron (= mit KAT) Remus C50-Endschalldämpfer ohne KAT. Ich habe für die Schalldämpfer eine EG-Genehmigung in der für die 883 ab BJ 2003 die Genehmigungsnummer "XL2 (e4*2002/24*0208*..)" steht. In meinem Fahrzeugschein steht Unter Ziffer K = "e4*2002/24*0208*13", so dass ich davon ausgehe, dass die Schalldämpfer zugelassen sind.
AAABER: Eine Vorabmessung hat ergeben, dass der zulässige CO2-Wert von 0,3 % für KAT-Fahrzeuge deutlich verfehlt wird. Mein TÜVer meinte, dass es für bestimmte Baujahre eine Ausnahmeregelung gibt, die besagt, dass in solchen Fällen der Grenzwert, der für Fahrzeuge ohne Katalysator gilt (4,5 %), herangezogen werden darf. Details wusste er aber nicht.
Kann jemand von euch was dazu sagen (möglichst mit Quellenangabe)? Meine Google-Recherche hat ergeben, dass für Fahrzeuge mit KAT immer der Grenzwert von 0,3 % einzuhalten ist.