Zitat von Bono
Leute die glauben mit Geld alles regeln zu können kann man nur bestrafen wenn man ihnen Zeit ihres kostbaren Lebens nimmt.
oder wie in der schweiz das fahrzeug...
Deshalb hat er per 1. Januar 2013 ein Massnahmenpaket in Kraft gesetzt, das potenzielle Raser von ihrem Tun abhalten und damit Unfälle verringern soll.
Neu liegt ein so genanntes Raserdelikt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
in der 30-km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50 km/h): um 50 km/h
ausserorts (80 km/h: um 60 km/h
Autobahn (120 km/h): um 80 km/h
Als Strafmassnahme wird bei einem Raserdelikt der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall gilt der Entzug gar für immer. Zudem treten bei Raserdelikten strengere Strafandrohungen in Kraft:
Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, die Höchststrafe wurde auf 4 Jahre angehoben.
Bei krassen Geschwindigkeitsübertretungen kann das Auto eingezogen und verwertet werden.
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"die einen kennen mich und die anderen können mich!"