Woher die Kenntnis Leto?
Hier mal die Vorgehensweise in Bayern (vom IM angeordnet):
-Untersagen der Weiterfahrt bis ordnungsgemäßer Zustand hergestellt ist (Rechtsgrundlage PAG)
-Sicherstellung des Auspuffs zur Beweissicherung bis Abschluss OWI Verfahren (Rechtsgrundlage StPO in Verbindung OWIG)
-Anzeige erlöschen BE
Wir reden hier von BE erloschen. Nicht von Töpfen die von alleine lauter werden.
Wie dann im Einzelfall bei der Kontrolle entschieden wird im Bezug auf Weiterfahrt, kann dir vorher keiner sagen. In der Regel siehe oben.
Ich kenne Bundesländer, die stellen den ganzen Bock sicher und lassen damit ein Geräuschgutachten erstellen. Auch möglich. Und nein, nicht in Bayern.
Das war so nach alter Rechtslage und hat sich auch mit dem 01.06. nicht geändert.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Eightball am 08.07.2014 00:07.