Fehlt noch ein Hinweis: Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, z.B. zur Selbstvermarktung, behält die Versicherung die MWSt ein bis ein Neukauf eines Fahrzeuges bei einem Händler nachgewiesen wird.
Ansonsten gilt der alte Stromberg Satz: Ein Versicherungsschaden liegt vor, wenn die Versicherung zahlen muss; nicht wenn einem Kunden etwas passiert ist.
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Gruß Andreas
Cu on the Road