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Restwert einer Road King

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Restwert einer Road King

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GerdTB7 ist offline GerdTB7 · seit
GerdTB7 ist offline GerdTB7
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 05.11.2020 15:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stobi
zum zitierten Beitrag Zitat von GerdTB7
Den Restwert wird Dir keiner aus der Glaskugel lesen können, das ergibt sich aus dem Gutachten.
Den normalen Händlereinkaufspreis schätze ich bei einer nicht kaputten RK wie Deine war/ist ohne sonstiges Zubehör auf ca. 8.500.-.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ein Aufkäufer bei dem Schaden eventuell 3.500.- bietet, der Wiederbeschaffungswert aber bei einem guten Gutachter mit 10.000 bis 12.000 angesetzt ist, sollte die Versicherung die Differenz von 6.500 bis 8.500 erstatten.

Thats all

Hallo Gerd,

Genau das wollte ich wissen damit kann ich was anfangen. Hast mir geholfen. Vielen Dank

Gruß Helmut

Ist aber mit Vorsicht zu geniessen, ich bin da Laie und bin nur nach eigener Erfahrung und Daten aus dem Netz gegangen!

Gruss, Gerd

Börnie ist offline Börnie · 1948 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Börnie ist offline Börnie
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1948 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Neuer Beitrag 05.11.2020 17:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stobi
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
DEIN Gutachter - oder der von der Versicherung ?
Im Gutachten ist der Restwert angegeben.

Der Gutachter von meiner Versicherung das Gutachten habe ich leider noch nicht.

Also ein Vollkasko-Schaden ?

So oder so wirst Du auf das Gutachten warten
müssen. Da steht der Wiederbeschaffungswert
und der Restwert.
Ich hab da schon so einiges erlebt. ZB ein
Restwert der extrem hoch angesetzt wurde.
In Verbindung mit einem niedrigen Wiederbeschaffungswert
schon mal schlecht. Kein Ankäufer wollte
den Restwert auch nur annähernd zahlen,
aber die Versicherung hat tatsächlich jemanden
aufgetrieben der das Fahrzeug abgeholt
hat.
Eins muss Dir klar sein, jede Versicherung
will so wenig wie möglich zahlen und
tut alles Mögliche hierfür. Mal mehr,
oft weniger fair.

Warte das Gutachten ab und dann sieh
weiter. Besser noch - wenn der Gutachter
das zulässt - den Wiederbeschaffungswert
besprechen. Bevor das Gutachten fertig ist.
Wenns bei der Versicherung vorliegt wird
alles was Dir nicht gefällt schwer.
Ein weiteres Thema : Wiederbeschaffungsdauer.
Hier stehen oft nicht wirklich realistische Werte.

Gruss Börnie

__________________
.




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Stobi ist offline Stobi · 9 Posts seit 05.11.2020
aus Schwabach
fährt: Road King
Stobi ist offline Stobi
Neues Mitglied
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9 Posts seit 05.11.2020 aus Schwabach

fährt: Road King
Neuer Beitrag 05.11.2020 18:12
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Hallo Börnie,

Ja Vollkasko jetzt warte ich mal ab vielen Dank für deine Antwort jetzt weiß ich jedenfalls mehr wie zuvor.

Gruß
Helmut

Börnie ist offline Börnie · 1948 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Börnie ist offline Börnie
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1948 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Neuer Beitrag 05.11.2020 19:19
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Und nicht vergessen, Wert und der Wiederbeschaffungswert
sind recht sicher unterschiedlich.

Ach ja : die Reparaturkosten dürfen
30 % über den Wiederbeschaffungskosten liegen.
Nennt sich 130% Regel

__________________
.




.


 

MASCH ist offline MASCH · seit
MASCH ist offline MASCH
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.11.2020 07:35
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Hi Stobi, erstmal toi toi toi dass es Dir gut geht.

Entscheidend ist für Dich der Wiederbeschaffungswert, denn der wird ersetzt (zB 10.000 EUR).
Der RW wird davon abgezogen (zB 3.000 EUR), aber dessen Höhe ist eigentlich uninteressant, da Dein Versicherer die Differenz zahlt.

Bsp. 1)   10.000 - 3.000 => 7.000 aus der Vollkasko, insgesamt 10.000

Bsp. 2)   10.000 - 1.500 => 8.500 aus der Vollkasko, insgesamt 10.000

Einen „zu hohen“ RW kann es nicht geben, weil verbindliche Angebote eingeholt werden.

Aber ACHTUNG: der WBW ist die Grenze, eine 130%-Regel gibt es in Kasko nicht.

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Stefan Breakout ist offline Stefan Breakout · 1437 Posts seit 18.10.2013
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Stefan Breakout ist offline Stefan Breakout
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fährt: Fat Boy S 2016, Roadmaster 2018
Neuer Beitrag 06.11.2020 18:28
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Gutachter und auch Versicherungen orientieren sich beim Wiederbeschaffungswert an den gängigen Onlineportalen für gebrauchte Mopeds. Gleiches Baujahr und vergleichbare Laufleistung. Dazu kann man dann noch Umbauteile draufrechnen, falls vorhanden. Das hat ein guter Gutachter drauf.
Die Aufkäufer hetzt einem dann die Versicherung auf den Hals.
Letztlich zahlt die Versicherung Wiederbeschaffungswert minus Aufkaufpreis.

Mit einem fähigen Gutachter kann man den Wiederbeschaffungswert auch diskutieren. Bei meinem letzten Totalschaden hatte ein Vergleichsbike im Onlineportal den Wiederbeschaffungspreis deutlich nach unten gezogen. Wenn ich mich recht erinne waren das so um die 4k. Der Gutachter hatte dann so lange für das Gutachten gebraucht, bis dieses eine Bike nicht mehr angeboten wurde.

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REMCM ist offline REMCM · seit
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Neuer Beitrag 06.11.2020 18:50
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Wenn der Gutachter allerdings von der eigenen Versicherung kommt?

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Stefan Breakout ist offline Stefan Breakout · 1437 Posts seit 18.10.2013
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Neuer Beitrag 06.11.2020 19:16
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D. h. Du warst der Unfallverursacher?

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Börnie ist offline Börnie · 1948 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 06.11.2020 19:41
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Vollkasko !

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Neuer Beitrag 06.11.2020 19:44
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stefan Breakout
.........

Mit einem fähigen Gutachter kann man den Wiederbeschaffungswert auch diskutieren. Bei meinem letzten Totalschaden hatte ein Vergleichsbike im Onlineportal den Wiederbeschaffungspreis deutlich nach unten gezogen. Wenn ich mich recht erinne waren das so um die 4k. Der Gutachter hatte dann so lange für das Gutachten gebraucht, bis dieses eine Bike nicht mehr angeboten wurde.

Deswegen mein Tip den Gutachter zu kontaktieren.
Ein TOP Pflegszustand ist schwer zu beurteilen, sowohl beim Unfallfahrzeug wie auch bei den angebotenen Gebrauchtfahrzeugen.
Mit guten Argumenten ( Scheckheft, Bilder, ..... ) kann man da ggf was bewegen.

__________________
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GerdTB7 ist offline GerdTB7 · seit
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Neuer Beitrag 06.11.2020 20:38
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Ich hatte bisher immer das Glück, dass ich mir den Gutachter selbst bestimmen durfte und bin damit gut "gefahren".
Aber auch ein Gutachter von meiner Versicherung war bei einem Auto-Hagelschaden sehr positiv.
Kommt immer auf den Fall, bzw. die Versicherung an.

RoadKingCarlo ist offline RoadKingCarlo · 99 Posts seit 06.06.2020
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Neuer Beitrag 06.11.2020 20:57
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Mein Beileid! :-(
Aber Hauptsache du bist okay.
Wenn du Teile verkaufen möchtest hätte ich Interesse.

Avatar (Profilbild) von Stefan Breakout
Stefan Breakout ist offline Stefan Breakout · 1437 Posts seit 18.10.2013
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fährt: Fat Boy S 2016, Roadmaster 2018
Neuer Beitrag 06.11.2020 20:58
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Die meisten Gutachter sind selbstständig. Eine Versicherungsgesellschaft als Kunde ist für die quasi ein Jackpot, weil es von dort öfters mal Aufträge gibt.
Der Supergau für den Gutachter ist, dass das eigene Gutachten erfolgreich vor Gericht angefochten wird. Denn dann ist die Versicherung garantiert Ex-Kunde.
Für jedes Gutachten gibt es einen Ermessungsspielraum, der argumentiert werden kann. Gutachter sind normalerweise bemüht innerhalb dieses Ermessungsspielraums zu bleiben. Dein Gutachter legt sich an den oberen Rand, der Gutachter des Geschädigten an den unteren Rand.
Dass Du vom Gutachter so richtig über den Tisch gezogen wirst, ist deswegen wohl eher unwahrscheinlich.

An Deiner Stelle würde ich täglich mal einen Blick in Mobile.de werfen und Screenshots von vergleichbaren Angeboten machen. So baust Du eine kleine Datenbank auf, um bei besonders niedrigen Angeboten, z. B. Corona-Notverkäufen, Gegenargumente zu haben.

Dann würde ich mal ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht führen, Deinen Fall schildern und mal ausloten, wie die Erfolgsaussichten bei einem eventuellen Rechtsstreit überhaupt wären. 

Als drittes würde ich auch ein Gespräch mit einem Gutachter führen. Wenn Du keinen kennst, kann Dein großes Grinsen Dir bestimmt einen empfehlen. Eventuell kannst Du dem auch später das Gutachten der Gegenseite zuschicken, damit er mal unverbindlich drüberguckt. Der wird Dir ganz schnell sagen können, ob das Gutachten ok ist, und ob es sich ggf. lohnen würde auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen zu lassen.

Dann hast Du eigentlich alles getan und kannst nur noch warten was von der Versicherung kommt.

__________________
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MASCH ist offline MASCH · seit
MASCH ist offline MASCH
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.11.2020 21:42
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Habe ich die Frage des Fragenden falsch verstanden? Es geht hier um den RESTwert für die Abrechnung eines Vollkaskoschaden.

Die Höhe ist Restwertes ist aus finanzieller aber völlig egal, siehe oben.

mellerr ist offline mellerr · 181 Posts seit 05.09.2020
fährt: Motorrad
mellerr ist offline mellerr
Langes Mitglied
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181 Posts seit 05.09.2020
fährt: Motorrad
Neuer Beitrag 06.11.2020 22:33
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Nicht, wenn er sich die Summe, bestehend aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen lässt, um dann das kaputte Bike auf eigene Faust verkaufen zu wollen.
Letztendlich ist es aber auch alles egal, da wohl niemand hier vor Ort war, um das Bike in Augenschein zu nehmen, um dann eine realistische Einschätzung geben zu können.

Auch weiß niemand, ob der Gutachter in sein Gutachten die Stundensätze von einer Harley-Werkstatt oder nur ortsübliche Stundenverrechnungssätze eines freien Schraubers angesetzt hat. Dabei kann es durchaus zu starken Unterschieden bei der Schadenhöhe kommen.

Dem TE wird vorerst nichts anderes übrig bleiben, als auf das Gutachten zu warten. Der Restwert wird ja nunmal vom Gutachter über eine Online-Börse eingeholt. Da können dann gerne mal komische Preise heraus kommen - sowohl sehr niedrige, als auch sehr hohe. Zumeist wird die Versicherung versuchen, einen möglichst hohen Restwert zu erzielen. Deswegen ist es üblich, dass die Versicherung selbst auch nochmal das Bike in eine Online-Börse stellt.

Wenn aber das Gutachten da ist, dann ließe sich durchaus der reelle Restwert abschätzen, da man dann weiß, was alles kaputt ist.

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