zum zitierten Beitrag
Zitat von TC-Deluxe
Es könnte sein das die hinteren Blinker z.B. ein paar cm weiter hinten positioniert werden sollten. Streng nach Vorschrift müssten die dann versetzt werden. So was halt....
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Ein Auge zudrücken heißt vielleicht auch mal kompromissbereit zu sein
Die arbeiten auch nur nach Vorschrift. Der Gesetzgeber gibt z.B. bei den Blinkern einen maximalen Abstand vom Ende des Fahrzeuges gemessen von 300mm vor. Bei 305 macht sich sicherlich keiner der Prüfer in die Hose,aber bei 400 + haben die nun mal keinen Ermessensspielraum,können und dürfen da auch keine Kompromisse eingehen.
So einen Prüfer suchst Du aber nicht, sonst hättest Du die Blinker weiter hinten angebracht und nicht gefragt.
Du suchst einen Prüfer der Dir sagt "Das mit den Blinkern hab ich jetzt mal nicht gesehen." Und bei der nächsten Kontrolle spielst Du empört schulterzuckend den Ahnungslosen und haust den Prüfer mit den Worten "Hat der TÜV-Prüfer aber so abgenommen" in die Pfanne.
Schlussendlich ist es Deine Sache was Du machst, aber wenn Du jetzt schon weißt welche Umbauten nicht STVO Konform sind dann suche bitte niemanden auf den Du später die Schuld schieben kannst. Fahr dann besser STVO Konform zur Abnahme,bau dann um und halt auch den Kopf dafür hin.
Grundsätzlich habe ich die Erfahrung gemacht das alles was nach Vorschrift ist auch ohne zu meckern abgenommen wird. Die Zeiten das man beim TÜV als Bittsteller auf den Knien angekrochen kommen muss sind vorbei.
Die Zeiten das jemand einen kennt der einen kennt der einen kennt der alles durchwinkt sind aber auch vorbei. Einmal zu viel durchwinken kann denen den Job kosten.
Gruß,
René