Ich war soeben bei der DEKRA und in der Höhle des Löwen, sprich beim Polizei-Verkehrsdienst, Abt. Kradüberwachung.
Der TÜVler meinte, sofern die jetzige amerikanische Anlage nach der Vollabnahme in den Papieren eingetragen wurde, wäre von ihrer Seite nichts einzuwenden! Auch in diesem Falle würde eine Plakette beim nächsten TÜV zugeteilt werden.
Das gleiche hat mir der Cop erzählt. Wenn sie den Stempel des TÜVs in der Papieren sehen, bezüglich der Auspuffanlage und die Töpfe bei einer "Outdoormessung" die eingetragenen Werte nicht überschreiten, wäre alles ok. Wichtig ist nur, dass die Anlage in den Papieren so beschrieben wird, dass diese bei einer Kontrolle draußen als solche zu erkennen ist, um einen Verdacht auf "nachträgliches" umrüsten, z.B. nach einem TÜV-Besuch mit einer legalen Anlage, auszuschließen. Zudem darf bei einer dB-Messung der eingetragene Wert plus Toleranz auch hier nicht überschritten werden.
Sofern ich mir die Miller zulegen möchte, reicht ein Mitführen der ABE-Bescheinigung, dass diese Töpfe speziell für dieses Modell zugelassen sind. Die dB-Werte dürfen natürlich bei einer Messung nicht über den in der ABE genannten überschritten werden.
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