@TKO und Hobbes
Tja, willkommen im Vorschriftenland Deutschland, hura!
Und ihr habt es richtig erkannt: Eigentlich sind die Reifen durch die Hersteller schon freigegeben und abgesichert, aber man muss doch nochmal zum TÜV und abnehmen lassen und optional eintragen in die Papiere. Sprich es ist doppelt gemoppelt.
Wenn man in der Historie zurückblickt, gab es mal den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Diese Reifentypen gibt es heute größtenteils nicht mehr. Hier ist es aber erlaubt, einen anderen Reifentypen mit gleicher Größe zu montieren, wenn man eine Freigabe mit sich führt. Gleichwertig wäre auch, wenn sich der neue Reifen innerhalb einer Bandbreite befindet. Typgenehmigt sind
170/60 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1921 mm, Breite 180 mm a. Felge MT17x5,5 und 190/50 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1878 mm, Breite 203 mm a. Felge MT17x5,5
Während der HU montiert: 180/55 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1903mm, Breite 190 mm a. Felge MT17x5,5 -> Kein Eintrag notwendig, HU bestanden.
Bei EG-Fahrzeuge gibt es die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr. Solange man immer die gleiche Größe VUH fährt, muss nichts eingetragen werden. Auch unterschiedliche Reifentypen VUH sind zulässig, solange die Größe passt. Ob es technisch Sinn macht müsst ihr selbst entscheiden. Will man aber eine andere Reifengröße fahren, muss sie begutachten werden. Liegt keine Freigabe seitens der Hersteller vor, liegt es am Sachverständigen ob es regnet oder sonniges Wetter ist.
Und das alles gilt nicht erst ab 1.1.2020 wie im Threadstart steht, sondern das ist in der Regel gang und gäbe. Dadurch das jeder Prüfer anders tickt ging es jahrelang gut bis einer mal genauer hinschaut. Und ich denke damit ist die Frage beantwortet. Es ist eine reine Bürokratie obwohl es technisch unbedenklich ist. Und ich habe mir die EG-Typgenehmigung von der V-ROD Muscle herausgesucht und es steht nichts von einem 260er drin, nur 240/40ZR18 oder alternativ 180/55ZR18