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Das AUS für ALLE Klappenauspuff-Anlagen?

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Das AUS für ALLE Klappenauspuff-Anlagen?

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Invalid_UID ist offline Invalid_UID · 615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
Invalid_UID ist offline Invalid_UID
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615 Posts seit 01.05.2018
fährt: Sportster XL883L
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:16
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Dem Learjet kann aber keiner ein Ticket wegen zu laut verpassen, das ist der Unterschied großes Grinsen
Übrigens war das meiner, meine Frau fliegt nach London zum shoppen

Laute Flugzeuge bekommen auch Tickets. Zwar kein Strafzettel aber sie müssen höhere Gebühren bezahlen.

__________________
Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.

Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.

Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.

alexobelix ist offline alexobelix · 449 Posts seit 19.04.2011
aus Hennigsdorf
fährt: FLTRXS 2017
alexobelix ist offline alexobelix
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449 Posts seit 19.04.2011 aus Hennigsdorf

fährt: FLTRXS 2017
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:24
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Das mit dem Eintragen lassen ist so eine Sache. Da gab es Anfang des Jahres so eine Verfügung eines Ministeriums zu Klappenanlagen an Fahrzeugen (wurde hier im Forum auch drüber berichtet).

Ich habe einen TÜV-Prüfer, der eigentlich alles einträgt, was er vertreten kann. Also Lenker, Felgen, Fussrastenanlagen, Luftfilter, etc. alles per Einzelabnahme. Und der sagte mir auf Nachfrage, dass er gem. Anweisung seines TÜV Süd seit ein paar Monaten keine Klappenanlagen mehr eintragen darf.
Da die ganzen Eintragungen heutzutage Fototechnisch dokumentiert und zentral in irgendwelchen Datenbanken abgelegt werden, kann das alles nachvollzogen werden und es ist schwer sich über solche zentralen Anweisungen hinweg zu setzten.

Es gibt sicher Prüfer -auch von anderen reg. TÜV-Organisationen-, die das noch machen, aber ob das dann alles rechtssicher ist, bleibt abzuwarten...

Letztendlich würde eine Eintragung in diesem Fall ja auf Basis der ABE erfolgen (sonst müsste man ja eigene Gutachten und Messungen durchführen lassen) und wenn diese ABE mal zurückgezogen werden sollte, ist auch eine Eintragung anfechtbar. Daher halte ich die Mär vom Bestandsschutz für nicht haltbar. Sollten evtl. mal ABEn rückwirkend widerrufen werden, gibt's auch keinen Bestandsschutz für eingetragene Anlagen. Hat man bei einer Kontrolle den Falschen vor sich, der Bock hat dir einen rein zu würgen, wird er das tun. Wenn die ABE -als Grundlage der Eintragung- widerrufen würde, kann man sich nicht mehr hinter einer EU-Homolegation der Anlage "verstecken" und dann können die Blauen oder die Staatsanwaltschaft auch gegen die Eintragung gerichtlich vorgehen...

Ich habe einen Kumpel mit nem Benz und einer eingetragenen Klappenanlage. Die Blauen haben ihn rausgezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt (zu laut, es wurden Manipulationen vermutet). Es wurde danach bei der DEKRA begutachtet. Die Eintragung wurde widerrufen und der eintragende Prüfer hat mächtig Ärger bekommen. Nach insgesamt 3000€ Kosten hat er das Fahrzeug wiederbekommen...

 

Avatar (Profilbild) von Herzo_Klaus
Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus
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1820 Posts seit 21.04.2013
Avatar (Profilbild) von Herzo_Klaus

fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:31
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Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!

__________________
Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !

 

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 24.05.2019 08:31
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Sicher ist man nie.

ich weiß dass Kollegen auch originale Töpfe messen ließen und die korrekte Funktion der Originalklappen am Krümmer.
Mal dran denken...würde man den Bestandsschutz bis Euro 3 hebeln könnten originale Harleys auch einpacken.
Es wird nämlich nicht zwischen Zubehör und Hersteller unterschieden. 
Darum einfach mal nicht verrückt machen und fahren.
bis dahin haben vermutlich eh die meisten hier nicht mehr das aktuelle bike fröhlich.


 

alexobelix ist offline alexobelix · 449 Posts seit 19.04.2011
aus Hennigsdorf
fährt: FLTRXS 2017
alexobelix ist offline alexobelix
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449 Posts seit 19.04.2011 aus Hennigsdorf

fährt: FLTRXS 2017
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:37
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Es ging mir eigentlich nur darum, dass ich nicht glaube, dass eine Eintragung mehr Schutz vor Verboten bietet als nur mit ABE zu fahren.

Ich gehe auch davon aus, dass entsprechende Regelungen stichtagsbezogen gelten werden. Sprich Ab Euro 5 oder XY gibt es keine Klappenanalgen mehr. Wie heute schon "leicht entfernbare" DB-Eater oder mech. Klappenanlagen bei Euro 4 verboten sich.

Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
aus Eltville am Rhein
fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Skippy 73 ist offline Skippy 73
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638 Posts seit 16.06.2014 aus Eltville am Rhein

fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:46
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Moin Moin,

Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.

Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?

Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....


Rene 

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 24.05.2019 08:47
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...ja.. und viele eater sind für euro 4 bikes immer noch nur verschraubt. 
Der Kunde ist dann der Blöde wenn er deswegen Ärger hat.
Auch unverständlich 

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 24.05.2019 08:48
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zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Moin Moin,

Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.

Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?

Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....


Rene

die meisten Gutachten laufen über südeuropäischen Länder. 
Das hat sicher nicht nur finanzielle Gründegroßes Grinsen

Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
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fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:49
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Und ??? Jeder weiß das er sie nicht entfernen darf  ob geschraubt oder geschweißt.

 

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Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
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638 Posts seit 16.06.2014 aus Eltville am Rhein

fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:50
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zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Moin Moin,

Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.

Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?

Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....


Rene

die meisten Gutachten laufen über südeuropäischen Länder. 
Das hat sicher nicht nur finanzielle Gründegroßes Grinsen

Da sieht ihr es, die EU hat auch was gutes großes Grinsen

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-Blacksteel- ist offline -Blacksteel- · 1761 Posts seit 31.08.2015
aus Buchholz
fährt: Forty-Eight ---Remus SC-15---unterwegs im Schaumburger Land
-Blacksteel- ist offline -Blacksteel-
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1761 Posts seit 31.08.2015 aus Buchholz

fährt: Forty-Eight ---Remus SC-15---unterwegs im Schaumburger Land
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:50
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Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.
Zitat von Herzo_Klaus
Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!

Das ist so leider auch nicht richtig, hierbei muss erstmal ermittelt werden, ob ein Defekt oder eine Manipulation vorliegt.
Bei einem Defekt kostet es nämlich 10,-€ und fertig

 

__________________
-------------------------------
Gruß
Dirk
-------------------------------
 

Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
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Neuer Beitrag 24.05.2019 08:52
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.
Zitat von Herzo_Klaus
Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!

Das ist so leider auch nicht richtig, hierbei muss erstmal ermittelt werden, ob ein Defekt oder eine Manipulation vorliegt.
Bei einem Defekt kostet es nämlich 10,-€ und fertig

So siehts aus ........

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alexobelix ist offline alexobelix · 449 Posts seit 19.04.2011
aus Hennigsdorf
fährt: FLTRXS 2017
alexobelix ist offline alexobelix
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449 Posts seit 19.04.2011 aus Hennigsdorf

fährt: FLTRXS 2017
Neuer Beitrag 24.05.2019 08:53
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Das mag sein, aber um das festzustellen KANN der Bock trotzdem temporär eingezogen werden. Was ja auch passiert in der Praxis.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 24.05.2019 08:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Und ??? Jeder weiß das er sie nicht entfernen darf  ob geschraubt oder geschweißt.

klaro..aber allein der Grund dass nicht verschweißte Killer drin sind führt nach neuer Rechtslage zum Erlöschen der BE.
das ist ja der Witz an der Sache...
 

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 24.05.2019 08:56
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.

Korrekt.Meine Worte.

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