- Vertragspartner ist die Werkstatt die ausführte.
- Der Hersteller ist der Lieferant der mit dem Händler einen Vertrag hat, nicht mit dem Endkunden
- bei Reklamationen ist die ausführende Werkstatt der Ansprechpartner,
diese regelt das mit dem Kunden.
Ob und in welcher Form Kulanz seitens der Werkstatt ggü. dem Hersteller geltend gemacht wird, repsektive werden kann, ist Sache zwischen den Vertragspartnern ( Händler / Hersteller)
Bei Reklamation muss die Werkstatt die Möglichkeit zur Behebung des Schadens (in welcher Form auch immer ) haben - 2 Wochen.
Rechtlicher Ansprechpartner ist die Werkstatt. Bei juristischen Auseinandersetzungen ist es die Werkstatt.
Praktisches Beispiel:
Wenn du eine Reklamation z.B. eines Sitzes bei VW hast, reklamierst du auch nicht beim Zulieferer des Herstellers.
Mit leuchtet nicht ein welche Hilfe oder Zuspruch sich der TE hier im Forum erwartet. Ich persönlich wäre auch etwas vorsichtiger bei direkten Anschuldigungen, Mutmaßungen. Manche Firmen reagieren empfindlich darauf (in dem Fall berechtigt würde ich behaupten).
Außerdem zeigt es nicht gerade von einer glücklichen Vorgehensweise hier im Forum eine laufende (heikle) Reklamation einzustellen. Zumindest aber eine unprofessionelle Vorgehensweise.
Möchte dem TE nicht zu Nahe treten, würde aber dringend anraten einen sauberen Weg mit dem Händler zu gehen. Im Reden macht man das aus. Wenn nicht, bleibt der teure, nervenaufreibende Weg zum Advokten / Gericht.
Noch einen Tipp: Druck erzeugt Gegendruck.
Hoffe das der TE bald eine gute Lösung hat.
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Zuviel Auswahl macht Stress
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Skogr am 23.08.2016 13:21.