die Frage ist hier, hat der TÜV schon den KZH bemängelt und dann das Gutachten nicht anerkannt ? Erfüllt der KZH alle Vorgaben und hat sich der TÜV falsch verhalten ?
Ein KZH muss nicht eingetragen werden wenn er alle Vorgaben einhält, kann aber auch ohne Gutachten eingetragen werden
falls es sich um diesen auf dem Bild handelt, sollte klar sein warum den keiner einträgt
(nebenbei erwähnt Blinker sind so auch nicht erlaubt und Reflektor fehlt)
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.