Zitat von roki63
das problem ist hier die beweisführung und die verhältnismässigkeit.
erzählt dir ein einheimischer polizist, deine maschine oder fahrweise wäre nicht konform zu den landesgesetzen, und du bestreitest das
Über die Verhältnismäßigkeit könnte man noch reden.
Der Rest trifft nicht zu.
Eine Beschlagnahmung zieht auch in Italien ein Verfahren nach sich,
mit Stastsanwaltschaft etc.
und selbstverständlich kannst du mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen.
Zitat von roki63
alle evtl. folgenden "dienstaufsichtsbeschwerden" laufen ins leere.....
kann sein, das du nachher auf ganzer linie recht bekommst. na und?
und das ist, zumindest in italien, programm.
Was willst du mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?
Wie auch die unsrige Polizei genießen auch Italienische Beamte
eine Irtumssicherheit.
Wenn das ganze Unrechtmäßig war bekommst du dein Fahrzeug wieder,
oder glaubst das verticken die Polizisten?
Mal ganz davon abgesehen das Italien eben Italien ist und nur wenig so Heiß
gegessen wird wie es gekocht wird.
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"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. > mutmaßlich Alexander Freiherr von Humboldt