… ich denke, das Foto zusammen mit der Aussage des Zeugen(POM), der das Kennzeichen abgelesen hat, sollte ausreichend beweisend sein, welches KFZ hier geblitzt wurde.
Nun bleibt nur zu bestimmen, wer gefahren ist.
Da kann´s ausgehen wie das Hornberger Schießen, wie hier schon von einer Gerichtsverhandlung mit Gutachten etc beschrieben wurde.
Im Zweifel gilt erst mal die Halterhaftung:
Zitat aus einem Rechtsforum:
"In Deutschland ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu nennen. Er darf nur dann die Aussage verweigern, wenn er sich selbst oder ein Familienmitglied belasten würde. In der Praxis kann der Halter dann zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werden"
Zu dem kleinen Shitstorm hier:
Natürlich lohnt´s sich meiner Meinung nach bei 35,-- Buße nicht, einen Rechtsstreit zu riskieren.
Grundsätzlich finde ich die Frage aber durchaus diskussionswürdig, wie bei einem solchen Fall verfahren wird. Erhobene Zeigefinger brauchts da nicht. Ich denke, Herr L. weiß duchraus, dass er nicht richtig gehandelt hat.
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Grüße aus dem Remstal, Jürgen
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Keckovic am 29.04.2015 14:44.