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Alle Tourer: Umprogrammierung Motorelektronik

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Alle Tourer: Umprogrammierung Motorelektronik

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D.Mon ist offline D.Mon · 122 Posts seit 24.08.2012
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Neuer Beitrag 30.10.2014 08:06
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Zitat von Tolot

Aber ob dies bei der Abnahme akzeptiert wird?

Zitat von Tolot
Sinn hat das natürlich nur, wenn der TÜV dies auch anstelle der EU-Software akzeptiert.

Ich weiß nicht, was Du mit "EU-Software" meinst?
Du kannst mit dem Gerät ein Mapping aufspielen, das genau dem Serienmapping entspricht.
Das Gerät ist bei der TÜV-Vorführung nicht angeschlossen.
Ich weiß nicht, was der TÜV da nicht akzeptieren können soll?

Um ganz sicherzugehen, kannst Du ja mal beim TÜV nachfragen, welche Anforderungen Du bezüglich Software auf dem ECM (dem elektronischen Steuergerät) erfüllen musst und was da im Einzelnen geprüft wird.
Du kannst ja sagen, dass Du sichergehen möchtest, dass Du das gleich beim ersten mal richtig machst.
Ich persönlich würde es ohne Rückfrage so machen, wie oben beschrieben.

Zitat von MartinSporti

da der PV nicht tüvbar ist.

Muss er auch nicht sein, da er, wie gesagt, im Gegensatz zu anderen Tuning Modulen nicht am Bike bleiben muss, wenn die ECM einmal programmiert ist.

Gruß
D.Mon

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Tolot · seit
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Neuer Beitrag 30.10.2014 15:37
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Zitat von D.Mon
Ich weiß nicht, was Du mit "EU-Software" meinst?

Mit EU-Software meine ich das serienmäßige EU-konforme Mapping, das für eine Vollabnahme eines Nicht-EU-Modells nachweislich - was nach Auskunft "des" TÜV heißt: Bestätigung eines lizenzierten HD-dealers - "aufgespielt" sein muß. Das Selbstprogrammieren eines eigenen Mappings, mag es auch noch so toll oder gar identisch sein, reicht für diesen Fall mangels Nachweises der EU-Konformität nicht. Ein anderes als dieses "offiziell" bestätigt aufgespielte EU-Mapping müßte für sich als EU-konform abgenommen werden. Das ist natürlich recht teuer.

Du kannst mit dem Gerät ein Mapping aufspielen, das genau dem Serienmapping entspricht.
Das Gerät ist bei der TÜV-Vorführung nicht angeschlossen.
Ich weiß nicht, was der TÜV da nicht akzeptieren können soll?

Da laut Datenblatt (des TÜV-Nord) im ECM das EU-Mapping (EU-Software) aufgespielt sein muß und der TÜV bei regelgerechter Vorgehensweise/Abnahme einen diesbezüglichen Nachweis verlangt - bei den ESD sieht der Prüfer dies ja anhand der eingeprägten EU-Nummer/-Zeichen, aber die "Programmierung" des ECM sieht man von außen ja nicht, kann man als Prüfer nicht mit vertretbarem Aufwand verifizieren (rein technisch wird man, vermute ich, wohl das Mapping auslesen und mit der Datei des EU-Mappings vergleichen können - aber darauf wird sich ein TÜV-Prüfer sicherlich nicht einlassen) - kommt es nicht darauf an, was drin ist, sondern was "offiziell" bestätigt (angeblich) drin ist. Mir wurde auf entsprechende Anfrage gesagt, daß man auf diesen "offiziellen" Nachweis bestehe, weil man wisse, daß dort auch von Tunern und Schrauberbuden "geschummelt" werden würde. Ausnahme natürlich dann, wenn ein Tuner ein eigenes, TÜV-abgenommenes Mapping aufspielt (wie wohl bei den ghettoblastern).

Um ganz sicherzugehen, kannst Du ja mal beim TÜV nachfragen, welche Anforderungen Du bezüglich Software auf dem ECM (dem elektronischen Steuergerät) erfüllen musst und was da im Einzelnen geprüft wird.

Vorbehaltlich dessen, daß es dabei natürlich "den" TÜV nicht gibt sondern eine Vielzahl von TÜV-Stellen und noch mehr Prüfern, die teilweise dies häufiger machen, teilweise damit keinerlei Erfahrung haben, und ich mich an eine TÜV-Stelle und einen Prüfer gewandt habe, von dem ich definitiv weiß, daß er schon mehrfach Import-HD abgenommen hat, weiß ich es: Eben den "offiziellen" Nachweis des EU-Mappings, wie es im Datenblatt des TÜV-Nord auch angeführt ist. Es mag sein, daß andere Prüfer dies weniger eng sehen, und sicherlich hat der eine oder andere Profi "spezielle" Prüfer, die über die Mapping-Frage großzügig hinwegsehen. Leider habe ich davon keine Kenntnisse, würde mich aber über einen Tip per pm freuen, welcher TÜV-Prüfer für diese "vereinfachte" Abnahme in Betracht kommen würde und wie man sich ihm gegenüber "ausweist".

Ich persönlich würde es ohne Rückfrage so machen, wie oben beschrieben.

Und würdest bei Abnahme durch einen Prüfer, der sich an die Regeln hält, mangels Nachweises des EU-konformen Mappings gnadenlos auflaufen. Sorry.


da der PV nicht tüvbar ist.

Muss er auch nicht sein, da er, wie gesagt, im Gegensatz zu anderen Tuning Modulen nicht am Bike bleiben muss, wenn die ECM einmal programmiert ist.

Ja, habe mich gestern mal etwas eingelesen und das Prinzip in etwa verstanden. Und vorhin
http://www.motorradonline24.de/mo24forum...ehlercodes-etc/
sowie
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/At...chmentId=701000
gefunden, was weiter zum Verständnis hilft.
Ingesamt scheint nach meinem ersten Eindruck der TTS Mastertune, wenn ich selbst Hand anlegen wollte (was ich aber nicht will), wohl der beste Kompromiß zu sein.

P.S.: Mir ist natürlich klar, daß nach erfolgter Abnahme bzw. bei einem EU-Modell niemand Interesse dafür zeigt, was für ein Mapping auf dem ECM ist, sofern man bei der ASU nicht durchfällt. Aber es geht ja gerade um die Abnahme.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 30.10.2014 15:46.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 24060 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
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Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 30.10.2014 18:50
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Und dass alles in Hessen.... ich sage nur Bündelungsbehörde Marburg/Fulda....
Firmen die Vollabnahmen nach §21 anbieten möchten ja damit Geld verdienen und somit wird hier keiner "seine" Tips und Tricks oder Prüfer anbieten/verraten. Augenzwinkern

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

Tolot · seit
Tolot
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Neuer Beitrag 30.10.2014 19:22
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Zitat von bestes-ht
Und dass alles in Hessen.... ich sage nur Bündelungsbehörde Marburg/Fulda....

Ich weiß, daher wird die Abnahme auch in Rh.Pf. erfolgen.

Firmen die Vollabnahmen nach §21 anbieten möchten ja damit Geld verdienen und somit wird hier keiner "seine" Tips und Tricks oder Prüfer anbieten/verraten. Augenzwinkern

Klar, aber die Bemerkung hat sich an "Privatleute" gerichtet, die vielleicht so einen Kontakt oder "großzügigere" Prüfer kennen.

Tolot · seit
Tolot
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Neuer Beitrag 03.11.2014 10:55
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ich habe noch ein paar grundsätzliche Fragen zu dieser Thematik, diese daher aber im allgemeinen Bereich gepostet.

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