Zitat von D.Mon
Ich weiß nicht, was Du mit "EU-Software" meinst?
Mit EU-Software meine ich das serienmäßige EU-konforme Mapping, das für eine Vollabnahme eines Nicht-EU-Modells nachweislich - was nach Auskunft "des" TÜV heißt: Bestätigung eines lizenzierten HD-dealers - "aufgespielt" sein muß. Das Selbstprogrammieren eines eigenen Mappings, mag es auch noch so toll oder gar identisch sein, reicht für diesen Fall mangels Nachweises der EU-Konformität nicht. Ein anderes als dieses "offiziell" bestätigt aufgespielte EU-Mapping müßte für sich als EU-konform abgenommen werden. Das ist natürlich recht teuer.
Du kannst mit dem Gerät ein Mapping aufspielen, das genau dem Serienmapping entspricht.
Das Gerät ist bei der TÜV-Vorführung nicht angeschlossen.
Ich weiß nicht, was der TÜV da nicht akzeptieren können soll?
Da laut Datenblatt (des TÜV-Nord) im ECM das EU-Mapping (EU-Software) aufgespielt sein muß und der TÜV bei regelgerechter Vorgehensweise/Abnahme einen diesbezüglichen Nachweis verlangt - bei den ESD sieht der Prüfer dies ja anhand der eingeprägten EU-Nummer/-Zeichen, aber die "Programmierung" des ECM sieht man von außen ja nicht, kann man als Prüfer nicht mit vertretbarem Aufwand verifizieren (rein technisch wird man, vermute ich, wohl das Mapping auslesen und mit der Datei des EU-Mappings vergleichen können - aber darauf wird sich ein TÜV-Prüfer sicherlich nicht einlassen) - kommt es nicht darauf an, was drin ist, sondern was "offiziell" bestätigt (angeblich) drin ist. Mir wurde auf entsprechende Anfrage gesagt, daß man auf diesen "offiziellen" Nachweis bestehe, weil man wisse, daß dort auch von Tunern und Schrauberbuden "geschummelt" werden würde. Ausnahme natürlich dann, wenn ein Tuner ein eigenes, TÜV-abgenommenes Mapping aufspielt (wie wohl bei den ghettoblastern).
Um ganz sicherzugehen, kannst Du ja mal beim TÜV nachfragen, welche Anforderungen Du bezüglich Software auf dem ECM (dem elektronischen Steuergerät) erfüllen musst und was da im Einzelnen geprüft wird.
Vorbehaltlich dessen, daß es dabei natürlich "den" TÜV nicht gibt sondern eine Vielzahl von TÜV-Stellen und noch mehr Prüfern, die teilweise dies häufiger machen, teilweise damit keinerlei Erfahrung haben, und ich mich an eine TÜV-Stelle und einen Prüfer gewandt habe, von dem ich definitiv weiß, daß er schon mehrfach Import-HD abgenommen hat, weiß ich es: Eben den "offiziellen" Nachweis des EU-Mappings, wie es im Datenblatt des TÜV-Nord auch angeführt ist. Es mag sein, daß andere Prüfer dies weniger eng sehen, und sicherlich hat der eine oder andere Profi "spezielle" Prüfer, die über die Mapping-Frage großzügig hinwegsehen. Leider habe ich davon keine Kenntnisse, würde mich aber über einen Tip per pm freuen, welcher TÜV-Prüfer für diese "vereinfachte" Abnahme in Betracht kommen würde und wie man sich ihm gegenüber "ausweist".
Ich persönlich würde es ohne Rückfrage so machen, wie oben beschrieben.
Und würdest bei Abnahme durch einen Prüfer, der sich an die Regeln hält, mangels Nachweises des EU-konformen Mappings gnadenlos auflaufen. Sorry.
da der PV nicht tüvbar ist.
Muss er auch nicht sein, da er, wie gesagt, im Gegensatz zu anderen Tuning Modulen nicht am Bike bleiben muss, wenn die ECM einmal programmiert ist.
Ja, habe mich gestern mal etwas eingelesen und das Prinzip in etwa verstanden. Und vorhin
http://www.motorradonline24.de/mo24forum...ehlercodes-etc/
sowie
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/At...chmentId=701000
gefunden, was weiter zum Verständnis hilft.
Ingesamt scheint nach meinem ersten Eindruck der TTS Mastertune, wenn ich selbst Hand anlegen wollte (was ich aber nicht will), wohl der beste Kompromiß zu sein.
P.S.: Mir ist natürlich klar, daß nach erfolgter Abnahme bzw. bei einem EU-Modell niemand Interesse dafür zeigt, was für ein Mapping auf dem ECM ist, sofern man bei der ASU nicht durchfällt. Aber es geht ja gerade um die Abnahme.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Tolot am 30.10.2014 15:46.