Schon für die Autorisierung zur Durchführung einer Inspektion braucht ein MA des Freien eine HD-EMEA Schulung für genau dieses Modell, also für jedes der gegenwärtigen Harley-Modelle eine eigene, und die wird ganz sicher nicht separat von den anderen Inhalten des WHB angeboten
Inspektion - insbesondere während der Garantiezeit - bedeutet übrigens „in Augenschein nehmen, ob etwas instandgesetzt werden muss“. Dann fängt bereits der Einsatz von Spezialwerkzeug an, auch für dessen Nutzung ein MA durch bestandene Schulung bei HD-EMEA autorisiert sein muss.
Zudem erfordert bereits der Bremsflüssigkeitswechsel mit ABS & Co den „HD Technician II“ oder wie der jetzt beim M8 mittlerweile heißen mag - und nur den als einziges von HD autorisiertes Spezialwerkzeug für diese Arbeit - dessen Software den Kolben des ABS bewegen darf, um die alte Bremsflüssigkeit aus dem ABS-Modul rauszudrücken und die frische einzusaugen.
Ich habe noch nie von einem Freien gehört, der von HD eine Autorisierung hat. Müsste doch eigentlich dick und fett auf seiner Website stehen, denn das hätte ihn einiges gekostet, wie in meinem vorherigen Post erklärt. Ihr etwa? Eben.
Eigentlich dachte ich, dass sich all dieses schon aus meinem letzten Beitrag zwangsläufig ergibt. Deswegen habe ich auch keine Lust, jetzt jeden Spezialfall einzeln durchzukauen, der von Postern vorgebracht wird, denen meine Schlussfolgerungen nicht in den Kram passen
Darum geht es hier einfach nicht. Dazu müsste ich mich auch wie hier schon im Text ohne Not wiederholen
Die Zweifler können sich ja gerne von den von ihnen favorisierten Freien die Autorisierung zur Durchführung von HD-Inspektionen und das Spezialwerkzeug wie den HD-Technician II oder seinen hypothetischen Nachfolger
- und zwar wohlgemerkt für ihr Modell - zeigen lassen. Bitte das Ergebnis hier teilen!
Nichts für ungut, ich meine es nicht böse, aber deswegen hier zum allerletzten Mal, was sich eigentlich logisch schon aus meinem vorherigen Post ergibt:
Ohne diese Autorisierung von HD-EMEA über Ausbildung und Spezialwerkzeug und Verwendung von autorisierten Betriebsmitteln wie HD-Öle auch für Inspektionen - und zwar pro jeweiligem Modell - erlischt die Garantie. Um es für wirklich jeden unmissverständlich darzustellen: Im WHB umfasst das Thema Inspektion bekanntlich nur ein paar Seiten. Kein OEM erteilt eine Autorisierung nur für das Durchführen einer Inspektion ohne Bremsflüssigkeitswechsel, sondern ausschließlich tutti completti, also für den kompletten Inhalt des WHB des jeweiligen Modells samt aller dafür anzuschaffenden Spezialwerkzeuge. Das ist doch eigentlich klar wie Kloßbrühe. Deswegen verstehe ich mich schon selber nicht, weshalb ich mit meiner Engelsgeduld hier nochmals darauf eingehe. Das steht bereits eindeutig im von @Schimmy eingefügten Textauszug. Punkt. Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Wer das einfach nicht wahrhaben will, kann ja gerne um seine erloschene Garantie mit HD prozessieren. Wir werden hier alle gespannt verfolgen, wie das letztendlich beim EUGH ausgeht
. Für die OEM allesamt wäre das natürlich eine Grundsatzfrage, und keiner von denen würde ruhen und rasten, bis das nicht abschließend möglichst in ihrem Sinne geklärt ist, in welcher Instanz auch immer. Komisch, die GruppenfreistellungsVO ist doch schon seit Jahren erloschen, habe seitdem nie gehört, dass es hier ein Urteil zugunsten eines Kunden mit einer nichtautorisierten Inspektion gegeben hätte. Vielleicht wissen unsere Juristen ja Näheres
Und auch nochmals, und damit endet für mich diese eigentlich sinnlose Diskussion: Wer hier eine Liste von Freien einstellt, die eine Autorisierung von HD für Inspektion, Wartung, Instandsetzung, und zwar für welche Modelle, erweist allen Interessenten einen großen Dienst, auch mir
Over and Out von mir zum Thema „Autorisierungn von HD“
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 06.09.2024 00:01.