Ja, als ich das Mopedchen kaufte, waren außer Kaufvertrag und Brief noch 3 Bescheinigungen dabei.
1. Begutachtung nach §21StVZO, Ergebnis: ohne festgestellte Mängel
2. Anlage zum Gutachten nach §21 StVZO (Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden soll). Unter §49 "Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage" ist unter Bewertung "Vorschriftsmäßig" eingetragen. Alle weiteren Punkte, sofern diese für meinen Bock relevant waren, wurden auch mit "Vorschriftsmäßig" versehen.
3. Bescheinigung Abgasverhalten
Werde hier um die Ecke bei der Dekra mal eine "amtliche" Geräuschmessung machen lassen, die haben so eine Anlage. Sollte ich mit meinen Töpfen innerhalb der eingetragenen Werte liegen, werde ich eine Kopie des Messprotokolls mal zum Fahrzeugschein legen, in der Hoffnung die mobile Rennleitung lässt sich durch so was überhaupt erst mal beruhigen.