Zitat von Tolot
Zitat von carlos.D
OMG!! Das artet ja mal wieder in gründlich deutsche Haarspalterei aus.
Haarspalterei? Ob die Zulassungsbescheinigung und deren Inhalt, ohne die Du nichts auf die Straße bringen darfst, auch für die Polizei verbindlich ist?.
Nein, ist sie nicht.
Ich meine, sie ist nicht das ultimative Gebetsbuch, sondern lediglich ein Papier, in dem drin steht,
das am Tage der Zulassung bzw. der Vorführung alles gesetzeskonform war.
In der Sekunde, wo das Fahrzeug den Hof verlassen hat, ist alles obsolet und Überprüfungswürdig.
Da es kein Schwarz/Weiß oder ja/nein gibt, so etwas nennt man Spielraum, ist diese Zulassungsbescheinigung eher ein Diskusionsgrundlagenpapier.
Und zwar erst hinterher.
Ansonsten siehe Dirk.
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Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.