Zitat von Spreewaldfuchs
Vielleicht kann ich ja die ganze Sache etwas aufhellen und Licht in Dunkle bringen...
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Außerdem haben ja viele den seitlichen Kennzeichenhalter an der Steckachse/Schwinge befestigt.
Dazu sagt die StVZO:
„…Rückstrahler…, …dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden…“
Die Schwinge bewegt sich ja logischerweise während der Fahrt, damit auch der Kennzeichenhalter. (Streng genommen )
Zugegeben sehr späte Anregung zum Text:
Was fällt dem Schreiber dieser Zeilen zu mitschwingenden Heckfendern -ala Rocker FXCWC ein?
Hier hat man die Kombination "mit der Achse auf/abbewegende Teile" MIT der Anbringung des Rückstrahlers auf dem Fender. Ansonsten müßte man ein Gestell bauen, das vom Rahmen bis hinten über das Ende des Heckfenders hinaus(über den Heckfender herum(wie auch immer) nur dem Zwecke dient, den Rückstrahler nicht an beweglichen Teilen zu montieren.
Selbiges gilt im Übrigen auch für die Blinker- auch diese dürfen NICHT an beweglichen Teilen montiert werden.
"Strengenommen" bewegt sich aber der Rahmen mehr auf/ab als die hintere Achse, und somit auch mehr als der Fender. Die Achse sollte (solange das Rad am Boden bleibt) immer die selbe Höhe zum Boden haben,- oder täusch ich mich?
Fahren jetzt alle Rockermodelle vom Werk an schon illegal auf Deutschlands Straßen?
Ist die Klausel mit den beweglichen Teilen nicht mehr auf Satteltaschen/klappbare Deckel etc. bezogen??
Wer ist in der Lage DIESE Sache etwas aufzuhellen und Licht in Dunkle zu bringen...
??
...bin gespannt
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Aber vermutlich alles Geschmacksache
Gute Fahrt!