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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » XL 1200 Forty-Eight: seitliches Kennzeichen

XL 1200 Forty-Eight: seitliches Kennzeichen

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XL 1200 Forty-Eight: seitliches Kennzeichen

Max0085 ist offline Max0085 · seit
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Neuer Beitrag 28.01.2014 20:16
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zum zitierten Beitrag Zitat von Tom1902
@Max: Übrings ist mein Kennzeichenhalter an der unteren Schraube des linken Federbeins befestigt, also ist kein Umdrehen der Achse nötig.

@DaGauna und mariovlopez: Da habt ihr Recht: Die Beleuchtung ist alsolut notwendig.
Aber vergesst auch nicht auf den roten Rückstrahler!! großes Grinsen

@ Tom kannst du eventuell ein Foto online stellen wo man die Befestigung und die Halterung sieht?

Auf deutsch kann ich diese Halterung ohne großen Aufwand montieren?

http://www.republique-racing-shop.com/de...er-hd-sportster

und welche größe, 200x200??? oder das universelle 160x160???

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Max0085 am 28.01.2014 20:28.

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Neuer Beitrag 28.01.2014 20:44
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@Lowshow


Nachzulesen unter:

93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53

Einfach mal Googlen.
Rückstrahler muss mittig montiert werden.

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Neuer Beitrag 28.01.2014 21:19
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zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
@Lowshow


Nachzulesen unter:

93/92/EWG Anh. IV Nr.6.12; StVZO § 53

Einfach mal Googlen.
Rückstrahler muss mittig montiert werden.

Sorry aber.... Das ist quatsch! Du verbreitest Halbwissen. Da steht nirgends etwas von mittig.... Das Bild wird lediglich als Beispiel betitelt. Ich hatte das Thema mit meinem Prüfer vor kurzem, es gibt Vorgaben zur Höhe und zum sichtwinkel, mehr nicht. Strahler kann in Deutschland problemlos an die Seite.

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Neuer Beitrag 28.01.2014 21:42
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So stehts nunmal im Text. Nix Halbwissen.
Hatte mich mit dem TüV-Nord auch schonmal drüber unterhalten als es darum ging mir meinen seitlichen eintragen zu lassen.
Es ging um die Symmetrie des Bikes. Aber glaub du mal, was du dir da einredest.

fröhlich Baby

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Neuer Beitrag 28.01.2014 21:47
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zum zitierten Beitrag Zitat von Texaner
So stehts nunmal im Text. Nix Halbwissen.
Hatte mich mit dem TüV-Nord auch schonmal drüber unterhalten als es darum ging mir meinen seitlichen eintragen zu lassen.
Es ging um die Symmetrie des Bikes. Aber glaub du mal, was du dir da einredest.

fröhlich Baby

Da steht NICHTS zu mittig in irgend einem Text! Und das Bild ist lediglich ein Beispiel, wie im Übrigen einen Abschnitt darüber das Bild zum Bremslicht. Demnach dürfte dann ein Motorrad auch nur ein mittiges Bremslicht haben.... Ist aber nicht so. Und zur Symmetrie.... Ist der größte Unsinn den ich je gehört habe, es gibt zum Kennzeichen und dessen anbringung klare Richtlinien die ein seitliches Kennzeichen ganz klar erlauben in Deutschland... Der Geschmack des Prüfers IST da fehl am Platz.

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Neuer Beitrag 29.01.2014 08:15
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Nix Geschmack des Prüfers. Ich sprach von dem Text in der Verordnung und nicht von irgendeiner Skizze die du meinst gesehen zu haben. Aber wenn du es nicht verstehen willst oder gar kannst, muss ich damit leben. ;-)

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk


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Neuer Beitrag 29.01.2014 09:37
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Zitat von Texaner
Nix Geschmack des Prüfers. Ich sprach von dem Text in der Verordnung und nicht von irgendeiner Skizze die du meinst gesehen zu haben. Aber wenn du es nicht verstehen willst oder gar kannst, muss ich damit leben. ;-)

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Welcher Text? Es gibt keinen Text der das bestätigt. Wenn du deine Aussage beweisen kannst würdest du vllt vielen vor dem Umbau auf ein seitliches inkl Reflektor helfen könne.

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Neuer Beitrag 29.01.2014 09:42
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Es gibt zum Kennzeichen am Kraftrad und zum Reflektor ganz klare Vorgaben welche die Höhe, den sichtwinkel und die Beschaffenheit vorgeben.... Wenn ich das einhalte egal ob seitlich oder mittig brauche ich nicht mal ein Gutachten für nen Halter. Ich benötige lediglich einen fachkundigen Prüfer der per einzelabnahme bestätigt das alles seine Richtigkeit hat und nix abfällt. Jeder Prüfer der dazu befugt ist und ein Gutachten für nen Halter will hat eben nicht den Mumm seinen Job vollständig auszuführen..... Punkt

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Tom1902 ist offline Tom1902 · 288 Posts seit 01.09.2012
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Neuer Beitrag 29.01.2014 13:22
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@Max: Klar kann ich Fotos machen, wird aber erst am WE sein. Montage ist wie schon geschrieben kein großer Aufwand. Du mußt nur die untere Schraube von linken Federbei lösen, Kennzeichenhalter dazuwischenklemmen und wieder festschrauben. Und anschließend natürlich das Kabel für die Beleuchtung verlegen.

Ich hab übrigens diesen hier, nicht den für die Sporty:
ww.republique-racing-shop.com/de/shop/1-seitliche-kennzeichenhalter/148-custom-universal/624-custom-rr-seitlicher-kennzeichenhalter-universal

Grundplatte für das Kennzeichen hab ich aus einer Aluplatte mit dem Kennzeichen als Vorlage selbst gemacht, da ich diese genau passend haben wollte (ohne Überstand) und ausserdem die Beleuchtung auf der Seite montiert habe und nicht oben.

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Spreewaldfuchs ist offline Spreewaldfuchs · 10 Posts seit 16.09.2013
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Neuer Beitrag 29.01.2014 17:58
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Vielleicht kann ich ja die ganze Sache etwas aufhellen und Licht in Dunkle bringen... Augenzwinkern

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften in Deutschland im Zusammenspiel mit dem europäischen Recht, sowie der schrittweisen Überleitung der StVZO in die FZV, ist es selbst für die „Experten“ bei Rennleitung und Prüforganisationen schwer den Überblick zu behalten.

Unabhängig davon ist es natürlich für „Normalos“ noch schwerer einen Durchblick bei den rechtlichen Bestimmungen zu haben.

Es sind ja eigentlich drei entscheidende Dinge, die bei der Montage eines seitlichen Kennzeichenhalters von Interesse sind.

1. Kenzeichenhalter Eintragungspflichtig?
2. Anbringung, Beleuchtung und Ausrichtung des Kennzeichens
3. Rückstrahler? Und wenn ja, auf dem Kennzeichenhalter, oder doch mittig unter´m Fender?

Zur Eintragungspflicht des seitlichen Kennzeichenhalters sollte man sich einfach den §13 FZV anschauen, dies gleich in Verbindung mit dem §22a StVZO, dem zu entnehmen ist, welche Fahrzeugteile eine Bauartgenehmigung benötigen, wenn sie an Fahrzeugen montiert werden sollen.

P.S. Kennzeichenhalter sind nicht aufgeführt, und jeder sollte sich mal den Kenzeichenhalter an seinem PKW anschauen, ob dieser Bauartgeprüft ist.
Ja, ich meine das mehr oder weniger schöne Plastikteil, welches das amtliche Kennzeichen umhüllt.
Richtig! Ist er nicht, da er in §22a StVZO nicht aufgeführt ist.

Eine Unzulässigkeit könnte sich dennoch ergeben, wenn gem.§19 Abs.2 StVZO „Eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“ (z.B. durch scharfe Kanten, Befestigung, schleifen am Reifen, etc.etc.) und dadurch die Betriebserlaubnis des Motorrades erlöschen würde.

Alles zum Thema Kennzeichenausrichtung, Beleuchtung usw. steht eigentlich ziemlich eindeutig im § 10 FZV.

Hier geht es ja gerade speziell um den Rückstrahler und dessen Montage auf dem
seitlichen Kennzeichenhalter.

Die Richlinie 93/92EWG spricht von:
„Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen“
Also mittig.(siehe Dekra PDF)

Außerdem haben ja viele den seitlichen Kennzeichenhalter an der Steckachse/Schwinge befestigt.
Dazu sagt die StVZO:
„…Rückstrahler…, …dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden…“

Die Schwinge bewegt sich ja logischerweise während der Fahrt, damit auch der Kennzeichenhalter. (Streng genommen Augenzwinkern )

Als Anhang hierzu das unten Aufgeführte, sowie das PDF von der Dekra:


§53 StVZO i.V.m.// 93/92 EWG

Entscheidender Auszug aus § 53 StVZO Schlussleuchten,Bremsleuchten,Rückstrahler

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

(9) Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler – ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten – dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Absatz 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html



Entscheidender Auszug aus der Richtlinie 93/92 EWG (Anhang zur StVZO):

ANHANG IV
VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTRÄDER


6.12.
Hintere nicht dreieckige Rückstrahler

6.12.1.
Anzahl:
einer der Klasse 1a (1).

6.12.2.
Anbauschema:
keine besonderen Vorschriften.

6.12.3.
Anordnung

6.12.3.1.
In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen.

6.12.3.2.
In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem
Boden.

6.12.3.3.
In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.

1993L0092 — DE — 23.11.1993 — 000.001 — 47
(1) Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG zur Angleichung der
Rechtsvorschriftender Mitgliedstaatenüber Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger

Quelle: http://eur-lex.europa.eu

Gruß Hagen
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Neuer Beitrag 05.02.2014 23:07
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@ Max: Bin heute endlich dazugekommen Fotos zu machen.
Hier nun die Befestigung meines RR Kennzeichenhalters.
Attachment 154437
Attachment 154438

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Neuer Beitrag 06.02.2014 00:04
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Hoffentlich hält er länger als bei mir. :-)

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Neuer Beitrag 06.02.2014 08:56
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Bis jetzt hat er 2 Saisonen ohne Probleme überstanden.
Mal sehen, wie´s heuer wird. großes Grinsen

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hellboy_AUT ist offline hellboy_AUT · seit
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Neuer Beitrag 03.10.2015 17:11
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ich kram das thema mal hervor ;-)

ich finde die thematik was seitliche kennzeichenhalterungen angeht in österreich immer recht super ;-) mit der bürokratie haben wir es hier zulande nicht so, in deutschland is es ein wenig leichter. da kann man mehr typisieren, mehr umbauen.

hier is es von bundesland zu bundesland verschieden.

bsp. weise wird einem in tirol dieses oder jenes typisiert, was im osten österreichs widerum unmöglich ist.

mein kumpel war deshalb vor kurzer zeit beim maschinenbauamt (zuständig für eintragungen)im burgenland(ost-österreich) und fragte den herrn ingeneur ob er denn eine seitliche kennzeichenhalterung drauf darf.

er konnte ihm die frage nicht beantworten. es kennt sich kein schwein aus und er meinte einfach, er soll es montieren wenn er es will. es sollte jedoch gut befestigt sein und eine nummerschildbeleuchtung haben.

gut passt, dann mach ich das auch so nächste saison und check mit die halterung vom 8ball
http://www.eightball-custom.com/epages/1...ucts/ebcxl-2-25

ich denke die ist topverarbeitet, sieht super aus und der preis ist auch mal ein einem normalen rahmen. sogar ein tüv teilegutachten dabei großes Grinsen

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Neuer Beitrag 03.10.2015 18:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von hellboy_AUT
ich kram das thema mal hervor ;-)

ich finde die thematik was seitliche kennzeichenhalterungen angeht in österreich immer recht super ;-) mit der bürokratie haben wir es hier zulande nicht so, in deutschland is es ein wenig leichter. da kann man mehr typisieren, mehr umbauen.

hier is es von bundesland zu bundesland verschieden.

bsp. weise wird einem in tirol dieses oder jenes typisiert, was im osten österreichs widerum unmöglich ist.

mein kumpel war deshalb vor kurzer zeit beim maschinenbauamt (zuständig für eintragungen)im burgenland(ost-österreich) und fragte den herrn ingeneur ob er denn eine seitliche kennzeichenhalterung drauf darf.

er konnte ihm die frage nicht beantworten. es kennt sich kein schwein aus und er meinte einfach, er soll es montieren wenn er es will. es sollte jedoch gut befestigt sein und eine nummerschildbeleuchtung haben.

gut passt, dann mach ich das auch so nächste saison und check mit die halterung vom 8ball
http://www.eightball-custom.com/epages/1...ucts/ebcxl-2-25

ich denke die ist topverarbeitet, sieht super aus und der preis ist auch mal ein einem normalen rahmen. sogar ein tüv teilegutachten dabei großes Grinsen

Hi Hellboy, wennst in NÖ zuhause bist würd ich mich nicht auf das verlassen was ein Bgld. Landesbediensteter sagt.
Ich war voriges Jahr beim Tüv Austria in Wien wollte mich auch erkundigen wie es mit so einem Seitl.Kzh aussieht, wusste er nicht nur für W und NÖ konnte er sagen das mindestens eine bzw zwei Abwehrstreben zusätzlich verlangt werden.
Im Bgld gings ohne dafür musste das Taferl für die Abnahme etwas nach links versetzt werden wegen 30° einsicht für vermutlich (Bollerbilder) Augenzwinkern
Im Bgld könntest alles dranbauen solange es Tüv hat und mit der Stvo im einklang ist.
Aber wennst einen Prüfer erwischst der 0 Ahnung hat wirds mühselig und schwierig.

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