Zitat von nipoza
Leider ist es doch so,dass alle die hier und jetzt sagen... hy man du Assi wieso gehst du damit zu Anwalt,nicht wissen wie es wirklich abgelaufen ist.Also würde ich euch bitten solche Aussagen zu unterlassen. Er hat ganz klar versucht mich arglistig zu täuschen,dass ist nunmal Fakt !...
Laß mal, es hat keinen Sinn. Ich weiß nicht, ob es nicht nur Show ist, aber insbesondere in Harley-Foren tummelt sich eine auffällig große Zahl von Leuten, die Gewalt als erste und einzige (adäquate) Art der Problemlösung propagieren und weit mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung ein eher gebrochenes Verhältnis zum Recht demonstrieren. Das eherne Prinzip, daß nun einmal der Verkäufer für Mängel einstehen muß und sich auch bei Arglistig, also dem wissentlichen Verschweigen von Mängeln, die den Kaufentschluß beeinflussen, nicht von der Gewährleistung freizeichnen kann, ersetzen sie durch den eher anarchistischen Grundsatz, daß jeder selbst schuld sei, wenn er von ihm kaufe und seiner Redlichkeit vertraue, weil Lügen und Betrügen völlig o.k. sei. Mag sein, daß dies dem Imgage des notwendig außerhalb des Rechts stehenden beinharten Harley-Bikers (SoA lassen grüßen) geschuldet ist ...
Da aber in der Tat diese Roßtäuscher-Mentalität nicht selten ist, finde ich es gut, daß Du es nicht einfach hinnimmst, beschissen zu werden, sondern Dich mit den durchaus effektiven Mitteln des Rechtsstaats dagegen wehrst. Der Verkäufer wird sich beim nächsten Mal sicherlich überlegen, ob er noch einmal so einen stunt durchziehen möchte. Insofern hat das auch einen gewissen erzieherischen Effekt.
Da Du einen Vergleich angesprochen hast, vermute ich, daß Dir der Verkäufer eine gewisse Summe zur Kompensation gezahlt hat und damit die Sache erledigt ist. Demzufolge hast Du jetzt den schwarzen Peter, den Du aber problemlos an die Werkstatt weiterreichen kannst. Wenn Du den Auftrag erteilt hast, das Lecken abzustellen, und dafür bezahlt hast, dann ist die (Fach)Werkstatt in der Pflicht. Es sei denn natürlich, es stellt sich heraus, daß es nicht an der Dichtung liegt sondern wirklich Zylinder (und Kolben) ersetzt werden müssen, was ich nicht beurteilen kann. Denn dann hätte dies von Anfang an gemacht, also auch bezahlt, werden müssen, so daß Dir nur die bislang unnötig entstandenen Kosten erstattet werden müssen.
Aber wenn die einzige Folge ist, daß etwas Öl austritt, und kein weiterer Schaden zu befürchten ist, dann würde ich mich wohl mit dem regelmäßigen Ölabwischen anfreunden. Wer weiß, was die Werkstatt verschlimmbessert ...