Möglicherweise gehört die Richterin ja zu den Menschen, da nie ein Kraftfahrzeug
führen, sondern immer mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren - würde mich echt interessieren.
In dem Fall hätte sie nicht ojektiv geurteilt, sondern sich in die Lage des Radfahrers
versetzt. Vielleicht hat sie ja auch schon mal einen Pullover während der Fahrt angezogen
und weiß, "wie schwierig" das ist und wie schnell man da ins schlingern kommt oder gar stürzt.
Vielleicht hat sie dadurch ja auch schon mal den nachfließenden Verkehr behindert, und der
hat dann zu ihrem Ärger laut gehupt - wissen wir das
Bestimmt kann man bei diesem Fall in Berufung gehen und die Darlegung der Richterung
neu bewerten lassen.
Vielleicht haben wir ja hier echte Juristen im Forum, denn was mich rein rechtlich
interessieren würde:
Wenn jemand wegen "fahrlässiger Tötung" verurteilt wird, kann dann das Opfer
überhaupt eine Teilschuld haben oder ist das durch das Wort "fahrlässig" schon
ausgeschlossen, da ich mich ja gegen die Fahrlässigkeit Anderer gar nicht wehren bzw.
schützen oder absichern kann?
Falls ja, kann dann das Opfer eines Mordes auch eine Teilschuld haben, weil das Opfer
ja gar nicht ermordet worden wäre, wenn es nicht zur Tatzeit am falschen Ort gewesen wäre?
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Ralf