[quote]
Zitat von Harley-Essen
Rechte in Polizeikontrollen kennen - nur § 20 PolG BW
Sich auf solch eine Situation vorbereiten - 10 YouTube Videos
Dumme Gesichter der Polizei beim Vorbeilaufen - priceless
Es ist selbsterklärend, dass mein Verhalten gegenüber den beteiligten Polizeibeamten nicht zur Nachahmung empfohlen wird.
Zitat Ende.
Auskennen is manchmal garnicht schlecht.
Hallo Leute!
Eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, an solchen Freds nicht mehr teilzunehmen. Aber mal wieder wird gefährliches Halbwissen verkauft. Ich könnte euch jetzt erklären, dass der ursprüngliche Verfasser dieses Beitrages zwar inhaltlich mit vielem Recht hat, leider nicht mit allem. Der zitierte § 20 des PolG BW hat mit der ganzen Sache mal gaaar nix zu tun (soviel zum Thema "Auskennen") : wenn schon, dann sind hier eher 163 b StPO oder 36 StVO interessant - und wie er ja selber schreibt, ist das alles nicht zur Nachahmung empfohlen - zumindest in dem Punkt stimme ich ihm zu 100 % zu
Seine Rechte zu kennen ist eine sehr sinnvolle Sache. Allerdings sollte man sich diese Kenntnis dann doch lieber auf seriösen Seiten holen (durch Googeln recht schnell auszumachen) und hierbei auch gleich mal nach seinen Pflichten schauen - die vergessen die meißten nämlich in dem Zuge ganz gerne. You Tube dürfte definitv die falsche Plattform sein

Und so führt so manches Halbwissen schnell zu einer Situation, die für beide Seiten recht nervig werden kann - im schlimmsten Falle auch recht teuer für den vermeintlich im Recht befindlichen Verkehrsteilnehmer, der falsche Paragraphen zitierend den Hampelmann macht.
Leider häuft sich der Kontakt zu selbst ernannten Juristen, die mal im Internet von einem gelesen haben, der mal gehört hat, dass ein anderer...und ruckzuck steckt man wieder in einer unnötigen Endlosdiskussion.
Soviel als gut gemeinter Rat. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, denn es passieren durchaus Fehler (sei es durch Unkenntnis oder einfach, weil es der ein oder andere nicht so genau nimmt) aber wenn man dann darauf reagieren möchte, besser auf sachliche und vor allem auch rechtssichere Art .
...und vergesst besser alle den § 20 PolG BW- ihr werdet euch lächerlich machen - vor allem außerhalb von Baden-Württemberg
__________________

Ponyhof war gestern