Zitat von Murdoc
Eine vorsätzliche Manipulation an den Tüten führt grundsätzlich mal zum Erlöschen der ABE, soweit ich weiß. Wurst, was die Messungen dann ergeben. Enttäuschend, aber leider nicht verhandelbar.
Bist Du da sicher? Zum Erlöschen der BE finde ich nichts in der FZV, nur in § 19 (2) StVZO:
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Einschlägig ist also § 19 Abs.2 Nr.3 StVZO und setzt allein eine Verschlechterung u.a. des Geräuschverhaltens voraus. Und zwar, wenn ein dB-Wert eingetragen, gemessen an diesem. Die Änderung als solche ist, wenn sie insofern keine Verschlechterung bringt, danach also unerheblich. Andernfalls wäre geschrieben, daß jede Änderung zum Erlöschen der BE führt.
Mal abgesehen davon, gibts ja neben Stand- auch ein zul.max. Fahrgeräusch, dass du ja höchstwahrscheinlich ebenfalls verändern würdest, und wenn nur eins davon zu laut wäre, reicht das schon.
Stimmt. Allerdings spricht doch wohl einiges dafür, daß dann, wenn der zulässige dB-Wert im Stand nicht erreicht wird, dies auch für den Fahrbetrieb gilt.
Lautstärkemessungen kann die Rennleitung durchführen, und zwar prinzipiell beide, wobei das (Vorbei-)Fahrgeräusch schon aufwendiger ist und nur bei begründetem Verdacht (Mopped lärmt, wird deshalb angehalten, gemessen -->STANDgeräusch OK) gemessen wird.
Meinst Du nicht auch, daß ein beim Fahren subjekiv etwas "auffälliges" Mopped in Ruhe gelassen wird, wenn ein ESD mit einem höheren db-Wert eingetragen ist und der vermutlich einfach(er) festtellbare db-Standwert vof Ort nicht überschritten wird? Erscheint mir naheliegend ...
Aber mittlerweile frage ich mich auch: Wo steht denn der grds. zulässige Geräuschpegel? Allgemein wird immer gesagt, daß dies vom Baujahr bzw. der EZ abänge, aber wo genau steht dies geschrieben?
mfg Tolot