Sowas gibt es auch in Bayern:
"Da versteht die bayerische Polizei keinen Spaß. Beamte in Deggendorf haben einer 20-jährigen Autofahrerin 20 Euro abgeknöpft, weil sie angeblich grundlos durch die Gegend gefahren ist. Die Frau war zunächst mit einem Bekannten zu einem Schnellimbiss und wieder zurück gefahren. Später fuhr sie die gleiche Strecke noch einmal, und die Polizisten hielten laut der Zeitung Münchner Merkur den Wagen an. Ihr Argument: die Straßenverkehrsordnung, Paragraf 30, Absatz 1. Dort heißt es: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." Du liebe Güte, entweder haben sich die Beamten an diesem Tag unwahrscheinlich gelangweilt, oder sie kamen frisch vom Lehrgang. Wie dem auch sei, das Recht ist ganz offensichtlich auf ihrer Seite. Und die junge Autofahrerin ist an den 20 Euro Buße auch nicht ganz schuldlos. Nein, nicht weil sie womöglich wirklich ohne tieferen Sinn durch den Ort gefahren ist. Sie hätte einfach nur etwas schlagfertiger sein müssen. Etwa so: "Schön, dass ich sie treffe. Bitte, bitte helfen sie mir. Ich finde mein Zuhause nicht mehr." Und dann, liebe Deggendorfer Polizisten, beweist mal das Gegenteil. Das schafft ihr nicht, denn dem stehen millionenfache Vorurteile (von wegen Frau und Orientierungssinn) entgegen. Und wenn ihr, liebe Polizisten, dann unverrichteter Dinge ins Auto steigt und vielleicht ein bisschen angefressen seid: Vorsicht! Wer die Fahrzeugtür nämlich "übermäßig laut schließt", dem droht besagter Paragraf auch mit einem Strafzettel. "
Iss da mit dem Bike etwas rumpötteln auch .....