Die Kontrolle des Prüfzeichens ist laut HU Richtlinie eine "ergänzende Kontrolle", muß als nicht durchgeführt werden. Siehe HU Richtlinie Punkt 4.1.4
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.