kleine Übersicht der Versicherungen:
http://www.bundderversicherten.de
....vielleicht kann jemand etwas mit anfangen.
Das hab ich da auch gefunden:
"...Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen ebenfalls die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Hierzu möchten wir Ihnen ein Beispiel aufzeigen, welches häufig vorkommt und bei den Versicherten immer wieder auf Unverständnis stößt: Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen."...
Sollte man sich bewusst machen!
Finde ich eher ungerecht, dass auch die Eltern meistens nicht haften, aber Leben geht weiter
Gruß
Mike
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"...Ich bin der Geist, der stets verneint!
....So ist denn alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt, Mein eigentliches Element..."