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Harley in Kassel zu?

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Harley in Kassel zu?

motorcycle boy ist offline motorcycle boy · 1242 Posts seit 01.09.2018
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Neuer Beitrag 17.04.2024 18:47
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Dann ist es ja noch riskanter. Dann sind nach dem Insolvenzrecht alle die die Gearschten, die gerade am Tag vor der Insolvenz überweisen müssen, damit sie ihren Brief bekommen. Denen wird die Insolvenz natürlich nicht vom Händler angekündigt. Deren Überweisung geht dann unweigerlich in die Insolvenzmasse ein. Der Kauf auch beim Freundlichen, wie hier in diesem Beispiel, ist dann eigentlich grundsätzlich hochriskant, weil alle diese Buden für ihre Location, Spezialwerkzeuge, Läger usw. verschuldet und finanziell auf Kante genäht sind. Das heißt, vor jeder Überweisung für ein Bike erst eine Wirtschaftsauskunft einholen. In diesem Beispiel ist der Händler ja anscheinend insolvent gegangen, weil HD ihm wegen illegaler Geschäfte relativ kurzfristig die Lizenz entzogen hat. Der Lizenzentzug macht den Händler für seine Bank schlagartig nicht mehr kreditwürdig. Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese nicht unter ihrer Maßnahme leiden. Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen. Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein. Sagt einiges über Neu-Isenburg und das grenzwertig seriöse Geschäftsgebaren von Harley-Davidson Deutschland aus. Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängeln wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8. Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 17.04.2024 21:27.

Bruder Tuck ist offline Bruder Tuck · 464 Posts seit 27.02.2020
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Bruder Tuck ist offline Bruder Tuck
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Neuer Beitrag 17.04.2024 20:47
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tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Das Leben ist nun mal ein Haifischbecken!

__________________
Grüße aus Waldhessen  cool

Wer von seinem Tag nicht zwei Drittel für sich selbst hat, ist ein Sklave.
Friedrich Nietzsche 
 

dackelpack ist offline dackelpack · 737 Posts seit 18.08.2019
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Neuer Beitrag 17.04.2024 20:49
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zum zitierten Beitrag OHNE jetzt eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen....:
Den Kfz-Brief (richtige Bezeichnung: ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil II) benötige ich doch eigentlich "nur", um das Fahrzeug
auf meinem Namen bei der Zulassungsstelle anmelden zu können. In großen Lettern steht auf der Bescheinigung, dass diese mich
NICHT als Besitzer des Fahrzeugs ausweist. Was also hindert mich daran beim KBA eine neue Zulassungsbescheinigung anzufordern,
wenn ich mich durch Kaufvertrag / Zahlungsbelege als rechtmäßiger Besitzer dieses Fahrzeugs ausweisen kann ? ? ?

Greetz  Jo

Tja, das ist der "klitzekleine" jur. Unterschied zwischen Besitz und Eigentum! Von mir gibt es erst Kohle wenn ich den Brief (ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil II) in den Händen habe!

__________________
Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!

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Schneckman ist offline Schneckman · 2007 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:03
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Der Schutz von Verbrauchern ist in dieser Hinsicht in Schland nicht sonderlich ausgeprägt.
Du kannst auch ein Haus als Bauobjekt kaufen und bereits ein Vermögen bezahlt haben, und dann einfach bis hin zum Ruin alles los werden, wenn der Unternehmer die Hosentaschen umstülpt.
Länder um uns haben hier Schutzvorkehrungen für die Käufer eingezogen, Schland braucht das nicht.
Guckst Du Röhre ins Gebirge.

Was wäre jetzt deutlich schlimmer als oben beschriebener Fall ?
Der umgekehrte Fall, oder ?
Also Brief zuhause, Moped unerreichbar.
Aber haha, guter Witz oder ?
Von wegen.

Genau so rum geht es nämlich auch.
Freund hatte seine Ironhead in der (freien) Werkstatt zur Bearbeitung.
Der Inhaber war irgenwie nicht mehr erreichbar....also fuhr er hin.
Tja, der Shop war zu.
Ist im Ausland hieß es, über'n Teich, und kommt wohl so schnell nicht wieder.  Wech.
Müssen wohl nebst Vermieter auch noch einige andere Leute einige Anliegen haben, monetärer Natur und so weiter.
Aber ok - da drin steht ja seine Maschine, muß er wohl zur Wachstube und schauen, daß jemand aufmacht und er abholen kann.
Ist ja auf ihn zugelassen seit Jahren, Papiere und alles sind bei ihm.

Um es abzukürzen - das Motorrad kam in eine Versteigerung, wie alles andere, was im Shop war.
Und man braucht nicht zu denken, er hätte von dem Geld was gesehen - da wurde wohl eine Liste von Gläubigern abgearbeitet und bedient.
Einziges Zugeständnis bei diesem Vorgang an ihn war, daß er bei der Versteigerung mitbieten hätte dürfen.

Als Sahnehäubchen obendrauf wurde er nach der Versteigerung vom Käufer kontaktiert, ob er denn den Brief haben könne, er würde auch etwas dafür zahlen.

Wie das sein kann.....?.....Ja das fragten sich die meisten Nicht-Juristen, die davon hörten.

Insofern : Schlimmer geht immer, sogar deutlich schlimmer

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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:14
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zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy
...... Da hätte eigentlich Harley, für die der Zeitpunkt des Eintretens dieses von ihnen verursachten Zustandes ja vorhersehbar ist, gegenüber seinen Kunden die Pflicht dafür zu sorgen, dass diese nicht unter seiner Maßnahme leiden.
Sie müssten letztendlich öffentlich den Lizenzentzug zumindest für den Folgetag ankündigen, damit alle potentiellen Käufer wissen, dass sie kein Geld mehr an diesen Händler überweisen dürfen.
Wie ich das verstehe, scheint das Neu-Isenburg relativ egal zu sein.
Sagt einiges über Neu-Isenburg und das grenzwertig seriöse Geschäftsgebaren von Harley-Davidson Deutschland aus.
Ich denke dabei auch an den Umgang mit vom Werk verursachten Mängel wie die Steuerkettenspanner beim TC und der Öltransfer bei der Hydraulikkupplung der M8.
Da passt dieses Gebaren leider nahtlos ins Bild.

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Deswegen wiederhole ich mich ausnahmsweise mal...
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Neuer Beitrag 17.04.2024 21:48
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Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines  Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.

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Neuer Beitrag 17.04.2024 22:02
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zum zitierten Beitrag Zitat von ironhand
Da wird Harley noch ne Forderung gegen seinen Händler haben und daher den Brief nicht raus rücken. Ich habe nach der Bezahlung meines  Motorrads unverzüglich den Brief abgeholt und die Karre zugelassen, auch wenn sie beim Händler Überwintert hat. Geht der Händler in die Insolvenz und du hast keinen Brief in der Hand ist die Kohle wech.
Ih zahle grundsätzlich erst bei Lieferung, egal was, Zug um Zug sozusagen.
Bei Sonderbestellungen für mich mache ich nur ne kleine Anzahlung.

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Wenn sich die Rechtslage nicht zwischenzeitlich geändert hat, nützt der Brief nix, oder die Zulassung, siehe meinen vorletzten Beitrag.
.
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Glaube sie hat sich nicht geändert - vor einigen Jahren  hat mir ein Zahnlabor-Inhaber erzählt, in was für Schwierigkeiten er steckt :
Sein Hauptkunde (größere Praxis) ist ausgefallen bzw plötzlich geschlossen (kommt scheinbar auch beim Zahnarzt vor), mit diesem hatte er hauptsächlich zusammengearbeitet und er hatte große Werte dort
stehen, an die er nicht mehr rankam obwohl nachweislich sein Besitz

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