Ob klar, blau, grün, gelb oder *, ohne E-Nummer ............
Wenn man mit ohne Kennzeichenbeleuchtung und mit ohne Reflektor mittlerweile schon
richtig Probleme bekommt - dann sollte man besser nicht DEM Wachtelmeister der geringsten Vorliebe begegnen.
Und auch zulässige Beleuchtungeeinrichtungen sind nur dann zulässig, wenn sie im Originalzustand sind.
( ich mein ja nur )
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