zum zitierten Beitrag
Zitat von HD501
Hat denn jemand einen Gesetzestext, aus dem hervorgeht, dass bei US Modellen keine ABE`s gelten und es einer Einzelabnahme bedarf?
Was die Frage von
@Schneckman betrifft: ALLE KFZ für die man keine EG-Betriebsgenehmigung bzw. ein CoC nachweisen kann müssen per Einzelabnahme zugelassen werden.
Texte ? Bitteschön:
Für Importfahrzeuge: §21 StVZO : Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.
Für Teile: §22 StVZO: Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.
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Da in einer Teile ABE immer auf die EG-Betriebserlaubnis des KFZ Bezug genommen wird ist für das Anbauteil nach §22 die ABE für ein Fahrzeug ohne EG-Betriebserlaubnis nicht zulässig und bedarf einer Einzelabnahme.
Don't shoot the messenger ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."