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Kombigutachten

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Kombigutachten

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TBWMB ist offline TBWMB · 103 Posts seit 18.04.2018
aus Münsterland
fährt: Road King Special 2022 & Fat Boy 2018 & Forty Eight 2020
TBWMB ist offline TBWMB
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103 Posts seit 18.04.2018 aus Münsterland

fährt: Road King Special 2022 & Fat Boy 2018 & Forty Eight 2020
Neuer Beitrag 23.02.2023 12:05
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zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Zitat von TBWMB
Mein Kombigutachten J&H mit Screamin' Eagle Heavy Breather Elite für die Road King Special 2022 
ist grade in Arbeit und nächste Woche kann ich das ganze dann beim Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Diese Kombination ist, soviel ich weiß, erst seit ca. 2 Monaten möglich...

Ist ja iwie überflüssig! Deine 22er hat doch von Haus aus nen offenen Luffi.
Das Ansauggeräusch wird im entsprechenden Leerlaufdrehzahlbereich durch die Motorsteuerung durch schließen der Drosselklappe elektronisch geregelt.

Ich habe keine Lust das mit den Staatsdienern zu diskutieren, auch wenn Du theoretisch Recht hast, das wird ausufern und am Ende für beide Seiten nicht zielführend sein.
Sehen die irgendetwas mit SCREAMIN EAGLE drauf zieht denen der rote Nebel ins Hirn, das hab ich mittlerweile des Öfteren in deren Foren gelesen...

Zahl ich halt ein paar Euros, hab's schwarz auf weiß und zu einer höheren Prozentzahl meine Ruhe.

__________________
"Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit, und das Geheimnis der Freiheit ist der Mut."
Perikles

***RIDE WITH THE REBELS***

LRalf ist offline LRalf · 309 Posts seit 31.10.2018
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Neuer Beitrag 23.02.2023 12:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Mittlerweile lassen sich viele Teile trotz EG-ABE eintragen , weil sie befürchten, dass es doch nicht anerkannt wird oder zurückgezogen wird

Hat den Vorteil ? das die Eintragungen samt Halteradresse im Zentralen Fahrzeugregister beim KBA hinterlegt sind. Dann müssen die bei Widerruf der Betriebserlaubnis nicht drauf warten das die Fahrzeuge in eine Kontrolle kommen. Spätestens beim nächsten TÜV ist dann sowieso alles vorbei.

@LRalf 
Nur um das klarzustellen, die Abnahme und Eintragungspflicht für abweichende Reifengrössen ist eine Umsetzung der EG Vorgaben mit 5 Jahren Verspätung und nicht eine Idee der deutschen Behörden.

@HeikoJ Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3524 Posts seit 18.11.2014
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HeikoJ ist offline HeikoJ
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Neuer Beitrag 23.02.2023 13:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

LRalf ist offline LRalf · 309 Posts seit 31.10.2018
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Neuer Beitrag 23.02.2023 13:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

@HeikoJ Und in Ländern wo Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen bleibt die Sorgfaltspflicht dem Bürger überlassen ?
Wenn es wenigstens ein einfaches Verfahren wäre, aber eine Einzelabnahme kann nur durch einen speziell dafür zugelassenen Ingenieur durchgeführt werden und der braucht dann auch noch Freigabebescheinigungen usw..
Es wird doch ein wahnsinniger Aufwand betrieben um Dinge, die eigentlich den Vorschriften entsprechen zuzulassen.
Viele Dinge die eigentlich zulässig sind können nicht verbaut werden, weil der Aufwand für die Prüfung exorbitant ist.

Middach ist offline Middach · 2841 Posts seit 20.04.2017
aus West
fährt: SG FLHXS 2016, 2 x GSX1100G
Middach ist offline Middach
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2841 Posts seit 20.04.2017 aus West

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Neuer Beitrag 23.02.2023 14:06
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zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Aber wahrscheinlich ist Deutschland das einzige Land in der EU das es so durchführt.

@LRalf Ja, nur in Deutschland kann man legal hohe Geschwindigkeiten fahren. ( umgangssprachlich: rasen wie ein Bekloppter ) Da verlangt allein die Sorgfaltspflicht des Staates entsprechende Kontrollen.
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

@HeikoJ Und in Ländern wo Geschwindigkeitsbegrenzung bestehen bleibt die Sorgfaltspflicht dem Bürger überlassen ?
Wenn es wenigstens ein einfaches Verfahren wäre, aber eine Einzelabnahme kann nur durch einen speziell dafür zugelassenen Ingenieur durchgeführt werden und der braucht dann auch noch Freigabebescheinigungen usw..
Es wird doch ein wahnsinniger Aufwand betrieben um Dinge, die eigentlich den Vorschriften entsprechen zuzulassen.
Viele Dinge die eigentlich zulässig sind können nicht verbaut werden, weil der Aufwand für die Prüfung exorbitant ist.

Das ist ja der Sinn der Behörden, den Menschen das Leben möglichst schwer zu machen, damit sie es eines Tages ganz dran geben.
Dann wurde es ja nicht verboten, sondern nur ein bisschen erschwert.

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derherrliche ist offline derherrliche · 947 Posts seit 05.05.2020
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fährt: FXBBS114J&H, Reihensechszylinder, BullsCopperhead3
Neuer Beitrag 23.02.2023 14:20
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zum zitierten Beitrag
Und es geht ja auch nur um abweichende Reifengrössen die weder in der Zulassungsbescheinigung noch im CoC vermerkt sind. Also nicht vom Fahrzeughersteller getestete Größen. Und ein Reifen bzw. ein kleiner Teil davon ist nunmal die einzige Verbindung zur Fahrbahn.

Also meines Wissens stimmt das nicht. Auch abweichende Fabrikate bei gleichen Dimensionen müssen "geprüft" und genehmigt werden vom TÜVer. Das ist ja gerade der Unsinn Dafür gibt es Freigabelisten der Hersteller...

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3524 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 23.02.2023 14:40
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zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Also meines Wissens stimmt das nicht

Doch, es stimmt, hier der offizielle Text des Bundesverkehrsministeriums:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artik...raftraeder.html

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Neuer Beitrag 23.02.2023 14:52
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Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3524 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 23.02.2023 15:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !

Wenn die Reifengröße außerhalb der freigebenen Reifengrößen ist ( Fall 1C auf der o.g. Seite ) dann ja. Begründung: die Abmessungen, besonders die Breite, können bei unterschiedlichen Fabrikaten unterschiedlich sein.

Vielleicht sollten wir einen extra Thread draus machen ...

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LRalf ist offline LRalf · 309 Posts seit 31.10.2018
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Neuer Beitrag 23.02.2023 15:26
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von LRalf
Ich habe jetzt einen 180er Bridgestone eintragen lassen. Wenn ich demnächst einen 180er Avon drauf machen möchte muss ich den auch eintragen lassen - Aussage des Prüfers !

Wenn die Reifengröße außerhalb der freigebenen Reifengrößen ist ( Fall 1C auf der o.g. Seite ) dann ja. Begründung: die Abmessungen, besonders die Breite, können bei unterschiedlichen Fabrikaten unterschiedlich sein.

Vielleicht sollten wir einen extra Thread draus machen ...

Diel Begründung kenne ich, aber wieder Einzelabnahme ...

Middach ist offline Middach · 2841 Posts seit 20.04.2017
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2841 Posts seit 20.04.2017 aus West

fährt: SG FLHXS 2016, 2 x GSX1100G
Neuer Beitrag 24.02.2023 18:33
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Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge. Das bedeutet, dass für alle älteren Fahrzeuge (vor 2000 ?) die Freigabe nicht gilt und jeder neuer Reifen eingetragen werden muss. Gibt es keine Herstellerfreigeabe für das Fahrzeugmodell, trotz selber Reifengröße, so muss ein für den Reifentest zugelassener Prüfer das Fahrzeug fahren und den neuen Reifen eintragen.

So habe ich es verstanden. Ich hoffe, ich irre mich.

Durch diesen Umstand werden alte Motorräder wohl von der Straße verdrängt, außer Liebhaber sind bereit, diesen Aufwand/Kosten zu betreiben.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Middach am 24.02.2023 18:58.

LRalf ist offline LRalf · 309 Posts seit 31.10.2018
fährt: Dyna Low Rider 103
LRalf ist offline LRalf
Langes Mitglied
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309 Posts seit 31.10.2018
fährt: Dyna Low Rider 103
Neuer Beitrag 24.02.2023 18:56
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Spurverbreiterungen für PKW's haben TÜV-Gutachten wo nur die Reifengröße und nicht das Fabrikat angegeben ist und konnen somit nach §19 eingetragen werden. Hier darf jeder Prüfer die Freigängigkeit des Reifens prüfen.
Bei einem breiteren Motorradreifen muss der Prüfer eine Sonderausbildung für Einzelabnahmen haben. Das ist einfach nur Regulierungsschwachsinn.

Döppi ist offline Döppi · 21688 Posts seit 16.11.2005
aus BA
fährt: Road King Special 2021
Döppi ist offline Döppi
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21688 Posts seit 16.11.2005 aus BA

fährt: Road King Special 2021
Neuer Beitrag 25.02.2023 13:03
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Hier im Beitrag geht es aber um Kombigutachten für Luffi und Puffi und nicht um Reifen.   Danke.

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CharlieLima82 ist offline CharlieLima82 · 48 Posts seit 08.08.2017
aus Bottrop
fährt: Dyna Street Bob 2015 / Street Gilde Special 2017
CharlieLima82 ist offline CharlieLima82
Mitglied
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48 Posts seit 08.08.2017 aus Bottrop

fährt: Dyna Street Bob 2015 / Street Gilde Special 2017
Neuer Beitrag 06.03.2023 08:52
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zum zitierten Beitrag Zitat von TC1972
Hallo, ich habe an meine 2001er TC88 Vergaser eine MCJ Klappenanlage verbaut. Nun möchte ich einen Pistor Streamin Eagle Heavy Breather verbauen. Für beide Komponenten habe ich eine EG Gutachten für meine Maschine. Ein Kombigutachten habe ich bisher noch nicht gefunden.
Daher einige Fragen an die Community.
Gibt es solch ein Kombigutachten (Luffi+Auspuff) für diese Kombination oder weiß einer wo ich es bekomme? (das Bertl´s Team konnte mir nicht helfen.)
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?
Danke jetzt schon für Euro Info´s.

Ich habe diese Kombi letztes Jahr per Einzelabnahme bei meiner 2015er Street Bob eintragen lassen. Hat ohne Probleme funktioniert, einmal den LuFi abmachen um die Nummer auf dem Blech zu prüfen, kurze Probefahrt, ein paar Fotos und dann war das erledigt.

__________________
Autoverkäufer verkaufen Autos, Versicherungsvertreter Versicherungen. Und Volksvertreter?
 

true black ist offline true black · 1604 Posts seit 27.03.2015
aus Bad Aibling
fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
true black ist offline true black
Langes Mitglied
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1604 Posts seit 27.03.2015 aus Bad Aibling

fährt: 2001 FLSTCI, 2016 FLTRUSE, Zündapp R50, 1953 Panhead
Neuer Beitrag 06.03.2023 10:15
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zum zitierten Beitrag Zitat von CharlieLima82
zum zitierten Beitrag Zitat von TC1972
Hallo, ich habe an meine 2001er TC88 Vergaser eine MCJ Klappenanlage verbaut. Nun möchte ich einen Pistor Streamin Eagle Heavy Breather verbauen. Für beide Komponenten habe ich eine EG Gutachten für meine Maschine. Ein Kombigutachten habe ich bisher noch nicht gefunden.
Daher einige Fragen an die Community.
Gibt es solch ein Kombigutachten (Luffi+Auspuff) für diese Kombination oder weiß einer wo ich es bekomme? (das Bertl´s Team konnte mir nicht helfen.)
Kann ich diese Kombination auch ohne Kombigutachten eintragen lassen?
Danke jetzt schon für Euro Info´s.

Ich habe diese Kombi letztes Jahr per Einzelabnahme bei meiner 2015er Street Bob eintragen lassen. Hat ohne Probleme funktioniert, einmal den LuFi abmachen um die Nummer auf dem Blech zu prüfen, kurze Probefahrt, ein paar Fotos und dann war das erledigt.

Wo liegt man bei einer Einzelabnahme da preislich?
Bei mir auch einzeln eingetragen: MCJ und Arlen Ness-Luffi, aber nicht i.V.Geht um eine 2001 Heri Einspritzer.

__________________
"Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig"

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