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Lenker im Schein eintragen lassen

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Lenker im Schein eintragen lassen

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Moos ist offline Moos · 13618 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
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13618 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 26.06.2022 15:22
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Der Kaufvertrag, zumindest in D.

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

Hörbi ist offline Hörbi · 750 Posts seit 22.10.2017
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fährt: Fat Bob FXFBS M8, Softail Standard M8, Royal Enfield 350
Hörbi ist offline Hörbi
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750 Posts seit 22.10.2017 aus Bad Kreuznach

fährt: Fat Bob FXFBS M8, Softail Standard M8, Royal Enfield 350
Neuer Beitrag 26.06.2022 15:40
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Habe ebenfalls kürzlich einen V Team Lenker eintragen lassen. Das läuft bei uns so:
Die GTÜ macht die Änderungsabnahme und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.  
In dieser Bescheinigung steht drin ob die Eintragung in die Fahrzeugpapiere "umgehend" oder "bei nächste Gelegenheit" erfolgen muss. Bis dahin muss man die Bescheinigung mitführen.
Die Zulassungsstelle stellt eine neue ZLB Teil  1 aus in welcher der Lenker eingetragen ist (V-TEam, Kennz: Nr.  Breite Höhe) und stempelt die GTÜ Bescheinigung dann ab mit Datum/Unterschrift Kreisverwaltung etc.
Die ZLB Teil 2 bleibt unberührt hiervon. In der ZLB Teil 2 steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen". Also immer schön der  Kaufvertrag aufbewahren.

rockerle69 ist online rockerle69 · 6461 Posts seit 18.02.2009
fährt: Zarte & Dicke. EVO, und VRSCA 2002
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fährt: Zarte & Dicke. EVO, und VRSCA 2002
Neuer Beitrag 26.06.2022 15:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Der Kaufvertrag, zumindest in D.

Und der ist fälschungssicherer als ein amtliches Dokument?
Welcome to Germany.
Ich kaufe hier alle meine Fahrzeuge per Handschlag mit Bargeld.
Teilweise schicken die Verkäufer den Fahrzeugausweis, in CH gibt es nur den Fahrzeugausweis, die Daten sind im Strassenverkehrsamt gespeichert, per Post vorab damit ich die Fahrzeuge anmelden kann.
Hier zählt eben noch ein Wort.
Wet den Fahrzeugausweis hat, ist der Eigentümer.
Fertig.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

Börnie ist online Börnie · 1556 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
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fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 26.06.2022 16:19
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Würde dann bei einem gestohlen Fahrzeug mit Papieren, zB aus dem Schreibtisch, auch gelten.
Also gilt : die Eigentumslage muss nachgewieden werden können. Bei einem mündlichen Kaufvertrag - würde ich bei Fahrzeugen NIE machen - sollte man also glaubwürdige Zeugen haben.

---

""""in dieser Bescheinigung steht drin ob die Eintragung in die Fahrzeugpapiere "umgehend" oder "bei nächste Gelegenheit" erfolgen muss. Bis dahin muss man die Bescheinigung mitführen.""""

Mindestens bei "umgehend" fährt man auch mit der Anbaubescheinigung im Gepäck OHNE Betriebserlaubnis rum. Ansonsten eigentlich auch, denn die erneute Erteilung der BE macht die Zulassungsstelle.


Gruss Börnie

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Moos ist offline Moos · 13618 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
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fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 26.06.2022 16:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Wet den Fahrzeugausweis hat, ist der Eigentümer.

Wenn es keinen KV gibt ist es bei ja so gesehen auch so. Aber halt nur dann.

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Moos

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Börnie ist online Börnie · 1556 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Börnie ist online Börnie
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fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 26.06.2022 16:23
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zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Wet den Fahrzeugausweis hat, ist der Eigentümer.

Wenn es keinen KV gibt ist es bei ja so gesehen auch so. Aber halt nur dann.

Sorry, nach Deutschem Recht nicht. Eigentümer ist der, der es nachweisen kann. Und dafür reicht die Zulassungsbescheinigung ( alleine ) nicht - und ist dafür auch nicht vorgesehen.

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Moos ist offline Moos · 13618 Posts seit 27.11.2010
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fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 26.06.2022 16:29
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Schon klar, schreibe ich so gesehen ja auch. Nur wie willst ohne KV nachweisen das Du Eigentümer bist, da ist dann die ZB halt mit der beste Nachweis.
Ist aber nicht das Thema hier.

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Moos

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HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main · 113 Posts seit 27.02.2020
fährt: Road Glide Special 2021
HD-rhein-main ist offline HD-rhein-main
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113 Posts seit 27.02.2020
fährt: Road Glide Special 2021
Neuer Beitrag 26.06.2022 20:16
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Ich versuche morgen mal telefonisch jemanden dort zu erreichen, vielleicht kann ich dann mehr berichten...

bunf ist offline bunf · 73 Posts seit 16.04.2018
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fährt: Heritage Softail Classic
Neuer Beitrag 27.06.2022 10:55
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Ich habe letzte Woche in NRW meinen Lenker eintragen lassen, hatte bisher immer die TÜV Abnahme dabei. Dort stand, dass das Mitführen dieser Abnahme ausreicht und nicht in die Papiere eingetragen werden muss. 

Für die Eintragung war dann nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, ich bin mir nicht mal sicher, ob ich meinen Ausweis vorlegen musste.

Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Ole66 ist offline Ole66
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1907 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 27.06.2022 12:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.

Steht im Teil 2 sogar drin.

Doch, wer Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) hat, ist Eigentümer, unangefochten. Kaufvertrag ist nicht nötig als Nachweis. Geld gegen KFZ-Brief. Jedes Neufahrzeug wird so zugelassen. Der Azubi des Autohändlers fährt zur Zulassungsstelle, zeigt den Brief, die Perso-Kopie des Käufers & die Nummer, die der Käufer von der Versicherung bekommen hat, sowie die Vollmacht für das Finanzamt. Und lässt das Fahrzeug zu.

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        

bestes-ht ist offline bestes-ht · 22605 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 27.06.2022 12:51
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Da wurde ggf. etwas in Bezug des Eigentumsnachweises vermischt.  Bei Trennung/Scheidung/Vermögensauskunft zählt wer im KV steht! Ganz egal wer es wirklich bezahlt hat. 😎

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

Chopper 15 ist offline Chopper 15 · 4013 Posts seit 15.07.2018
aus Landau, Rhoi-Negga
fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Chopper 15 ist offline Chopper 15
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4013 Posts seit 15.07.2018 aus Landau, Rhoi-Negga

fährt: Harley 1200 T Super Low 2018,Honda Shadow VT750 RC 50,2009 ,Ultra Glide Classic 2010
Neuer Beitrag 27.06.2022 13:46
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
och, wer Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) hat, ist Eigentümer, unangefochten. Kaufvertrag ist nicht nötig als Nachweis. Geld gegen KFZ-Brief. Jedes Neufahrzeug wird so zugelassen. Der Azubi des Autohändlers fährt zur Zulassungsstelle, zeigt den Brief, die Perso-Kopie des Käufers & die Nummer, die der Käufer von der Versicherung bekommen hat, sowie die Vollmacht für das Finanzamt. Und lässt das Fahrzeug zu

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz

Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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Ole66 ist offline Ole66
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fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 27.06.2022 14:04
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 @Chopper 15 abgesehen davon, dass der Link vier Jahre alt ist, sagt er eigentlich nichts anderes, als ich geschrieben habe.
Denn dort steht:
"...Eine zufriedenstellende Auskunft bekam sie nirgends... Er muss lediglich nachweisen, dass er über dieses Fahrzeug verfügen darf. Hierzu dient der Teil II der ZB (ZB II)."

Heißt, wenn du den Schlüssel, die ZB I und ZB II bei der Zulassungsstelle vorlegst, hast du nachgewiesen, dass du der Eigentümer bist. Besitzen kann es ein anderer, zB die Bank. Die Zulassung wird auf deinen Namen nach Vorlage der eben erwähnten Sachen ausgestellt, fertig ist die Kiste.

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Ole aus Stendal
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Börnie ist online Börnie · 1556 Posts seit 12.04.2015
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Börnie ist online Börnie
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1556 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special
Neuer Beitrag 27.06.2022 14:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Weder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch Teil 2 gelten als Eigentumsnachweis.

Steht im Teil 2 sogar drin.

Doch, wer Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) hat, ist Eigentümer, unangefochten. Kaufvertrag ist nicht nötig als Nachweis. Geld gegen KFZ-Brief. Jedes Neufahrzeug wird so zugelassen. Der Azubi des Autohändlers fährt zur Zulassungsstelle, zeigt den Brief, die Perso-Kopie des Käufers & die Nummer, die der Käufer von der Versicherung bekommen hat, sowie die Vollmacht für das Finanzamt. Und lässt das Fahrzeug zu.

Also klaue ich Dein Fahrzeug vom Hof und den Brief / Zusassungsbescheinigung(en) aus dem Aktenschrank und bin automatisch der Eigentümer !!?!??!

Wohl eher nicht !
Attachment 390008

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Chopper 15 ist offline Chopper 15 · 4013 Posts seit 15.07.2018
aus Landau, Rhoi-Negga
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Chopper 15 ist offline Chopper 15
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Neuer Beitrag 27.06.2022 14:09
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Das sehe ich auch so, es verwundert mich jedoch sehr das es im Netz viele unterschiedliche Aussagen dazu gibt. Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab.

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