zum zitierten Beitrag
Zitat von horsberg
Austausch-Krümmer sind IMMER eintragungspflichtig. Argumentation: Abgas- und Geräusch und Leistungsverhalten können sich geändert haben.
OEM Teile müssen nicht gesondert gekennzeichnet werden, da sie Teil der Homologation sind.
Und wer ehrlich zu sich selbst ist: Warum werden den V&H Krümmer verbaut, wenn sich nichts ändern würde
Nicht ganz korrekt. Siehe
HIER (ziemlich weit unten im Artikel ; "Eintragungspflichtig").
Wenn sich dadurch Abgas- und/oder Geräuschverhalten geändert haben sollten, würde DAS ja spätestens bei der nächsten HU auffallen.....
Ich für meinen Teil habe S&S Krümmer an meinem EVO. Nicht, weil sie irgendwelche Leistungssteigerungen mit sich bringen, sondern weil die Befestigung der originalen Krümmer dreimal immer an der gleichen Stelle durchvibriert ist. Die S&S-Teile sind da etwas "durchdachter" konstruiert...
Greetz. Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 25.08.2021 21:06.