zum zitierten Beitrag
Zitat von MPHeritage2010
Selbst der Harley Daymaker (megateuer) gibt überhaupt nichts an.
Das ist auch nicht notwendig weil die oberen und unteren Grenzwerte für die einzelnen Scheinwerferklassen in den ECE Regelungen ECE R 112 und ECE R 113 festgelegt sind.
Die zu erwartende Helligkeit ist dann aus der verpflichtend auf dem Scheinwerfer angegebenen Kennung zu erkennen. Die beliebte "E9" Kennzeichnung bedeutet lediglich das der betreffende Scheinwerfer in Spanien zulassen sein soll.
Weitere vorgeschriebene Kennungen auf dem Scheinwerfer wären z.B. HC/R oder WC/R, sind aber auf vielen China Importen nicht oder nicht vollständig vorhanden.
HC/R wäre ein Klasse B Scheinwerfer mit der erwähnten maximalen Kernzonen Helligkeit von 1160 Lumen, WC/R ist die Kennung z.b. auf einem HD Daymaker mit 2000 Lumen in der Kernzone, Klasse C Scheinwerfer.
Gute Scheinwerfer MIT Zulassung gibt es z.B. von HD, J.W.Speaker, Highsider und anderen Markenherstellern.
EDIT: Zur besseren Einordnung: Klasse B entspricht dem herkömmlichen Halogenscheinwerfer, wobei 1160 lumen von H Lampen kaum erreicht werden, in Klasse C sind z.b. Xenon Scheinwerfer einzuordnen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 26.04.2021 16:41.