Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, darf ich mit meinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug und den hier legalisierten, zulässigen Anbauteilen (mit ABE oder Gutachten, was dann nicht im Schein eingetragen wäre) in die Schweiz fahren, ohne Sorge haben zu müssen, dass man mein Fahrzeug still legt?
Gibt es eigentlich Anbauteile, für die man in der Schweiz eine Gutachten haben muss, aber in D kein Gutachten benötigt und wenn ja, wie würden denn da verfahren?
Gilt das auch in anderen EU-Ausland als zulässig?
Man hört ja immer mal wieder die haarsträubendsden Sachen.....
__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt
Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.