Info vom TÜV Nord:
Nur für Umzugsgut (Definition durch die Zollbehörde, dokumentiert durch den Vordruck „350/1+2 Zollanmeldung für Übersiedlungsgut“, der vom Zollamt abschließend bearbeitet ist –Seite 2 unten) darf für die unten genannten Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung befürwortet werden.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit bei Genehmigungsbehörden Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Üblicherweise gibt es diese Ausnahmegenehmigung für folgende Abweichungen
Leistung, Höchstgeschwindigkeit (95/1 EG)
Die Leistung des US Fahrzeugs ist unbekannt, die Messung an der Kupplung ist unwirtschaftlich, die Messung auf dem Rollenpüfstand ist ungenau und ggf. fahrzeugschädigend.
Abgasverhalten (siehe V.9)
Das Abgasverhalten ist unbekannt, eine Einzelmessung ist unwirtschaftlich, es besteht ein hohes Risiko für ein negatives Ergebnis. Geräuschverhalten (97/24/IX EG)
Der Messwert für das Fahrgeräusch liegt immer über dem Grenzwert, eine Geräuschmessung halten wir immer für erforderlich (Notfalls auf einer „Nicht-ISO-Belag-Strecke“, da die Abrollgeräusche bei US Motorrädern den Messwert nicht beeinflussen). Erfahrungsgemäß liegt das Standgeräusch sehr nahe beim Wert des Datenblattes, der Wert des Fahrgeräusches meist zwischen 84 und 88 dB(A).
Einige Genehmigungsbehörden setzen eigene Grenzwerte fest bis zu denen die Ausnahmegenehmigung erteilt wird (möglichst vor der Messung mit der Behörde klären). Die Schalldämpfer sind meist ohne Bauartgenehmigungszeichen.
Hupe (93/30 EG)
Wenn ohne Bauartgenehmigungszeichen, aber vorhanden und wirksam
Rückspiegel (97/24/IV EG)
Wenn ohne Bauartgenehmigungszeichen, aber vorhanden und vorschriftenkonform
Kontrollleuchten/Piktogramme (93/29 EG)
Wenn nicht eindeutig alle Symbole zugeornet werden können, oder von der EG Richtlinie abweichen
Tacho (2000/7 EG)
Wenn nicht der EU Tacho verwendet wird oder mit Folien gearbeitet wird
Vor der Prüfung muss der Kunde grundsätzlich den folgenden Rüstzustand am Fahrzeug herstellen:
Absolute Serienmäßigkeit (Werkszustand) – keine Umbauten (Luftfilter, Schalldämpfer, Beleuchtung, Spiegel, Fussrasten, Windschild,…)
Vordere Blinker: kein Dauerlicht, Abstand zwischen den Blinkern > 340mm
Hintere Blinker: gelb/orange, Abstand zwischen den Blinkern > 240mm
Scheinwerfer für Abblendlicht sowie Nebelscheinwerfer: Bauartgenehmigt
Roter Rückstrahler hinten: Vorhanden und bauartgenehmigt
Tacho: mit passender km/h Beschriftung
Amtliches Kennzeichen: in Fahrzeugmitte, mit Beleuchtung, ausreichend Platz
Seitenständer: Es darf nicht möglich sein, mit ausgeklapptem Seitenständer loszufahren (außer HD zwischen Modeljahr 1997 und 2007)
Wir schlagen vor, die Angaben auf dem Fabrikschild in Ihr Gutachten übernehmen.
In Ihr Ermessen legen wir die Entscheidung, ob und wie der Kunde folgende Bauteile umbauen soll:
Reifen (97/24/I EG)
Beleuchtungseinrichtungen (2009/67 EG)
Seitenständer (93/31 EG)
Haltegriff (93/32 EG)
Fabrikschild (93/34 EG)
Amtliches Kennzeichen (93/94 EG)
Außenkanten (97/24/III EG)
Im US Serienzustand (nur bei Harley-Davidson) liegen für das Fahrzeug folgende Nachweise vor:
Bremse (93/14 EG bzw. ECE R7

Tank (97/24/VI EG)
EMV (97/24/VIII EG)
Diebstahlsicherung (93/33 EG)