Wurde der Eintrag nur vergessen? Hast Du die COC vorliegen? Ansonsten mal in Mörfelden unter Angabe der Fahrgestellnummer anfragen.
Grundsätzlich gilt; ohne EG-Typengenehmigung gelten die Vorgaben der StVZO und die wirken sich in den meisten Bereichen nachteilig für Dich aus.
Da Deine Nighster allerdings definitiv eine EU-Zulassung haben dürfte, gehe ich mal davon aus, dass die bei Dir auf der Zulassung einfach Probleme mit dem Umschlüsseln des englischen Bikes bzw. der Papiere hatten. Hatte ich auch, als bei meiner englischen FLHRC die Zulassungsbescheinigung erstellt wurde. Da musste auch alles neu von Hand eingegeben werden (da die Daten aus der COC nicht in deren Datenbank vorhanden waren) und ich habe der netten Dame dann beim Übersetzen geholfen, damit sie nichts vergisst.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~