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zulassung im ausland. wer hat erfahrung ??? Twincam-Forum

zulassung im ausland. wer hat erfahrung ??? Twincam-Forum

fxdx-driver · seit
fxdx-driver
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Neuer Beitrag 20.04.2005 15:37
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hallo freunde,

wer von euch hat sein moped im ausland zugelassen ?? aus welchen gründen auch immer. hätte beruflich die möglichkeit mein moped in der schweiz zuzulassen. bin ich dann aus der nummer mit beschlagnahme etc raus wenn das moped nicht ganz tüv-konform erscheint zumindest wenn ich hier in deutschland und dem restlichen eg-land unterwegs bin ???

wäre nett vonm euch wenn irgendjemand erfahrungen zu thema hat, bzw sich diesbezüglich schon mal schlau gemacht hat und der oder diejenige mich an dem erfahrungsschatz teilhaben ließen.

live long and prosper

und vielen danke schon mal im voraus.

bin sehr gespannt ob es da verwertbare erkenntnisse von euch gibt

Alex_L. ist offline Alex_L. · 197 Posts seit 13.01.2007
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Neuer Beitrag 20.04.2005 16:47
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hallo markus

ein freund von mir will sein motorrad in schweden zulassen. er ist gebürtiger schwede und arbeitstechnisch seit zwei jahren hier(aber nicht bei ikea...

laut seiner aussage kann er dann nach schwedischen tüv-voraussetzungen hier fahren. er muss nur einmal mit dem motorrrad hoch, es beim tüv vorfahren, und in seinem heimatort anmelden.

mal abwarten ob es klappt, ob er es macht, und vorallem ob er im sommer(da wollte er hochfahren) noch hier arbeitet.

er fährt zwar einen japaner, aber das spielt ja keine rolle...

mfg

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nighttrainknox ist offline nighttrainknox · 1557 Posts seit 20.09.2016
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Neuer Beitrag 20.04.2005 18:11
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Das ist doch Euer Thema, Zulassung in Süddeutschland!

Gruß

Steffen

__________________
Gruß

Steffen

Angel 1 · seit
Angel 1
Gast


Neuer Beitrag 20.04.2005 18:14
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Hallo Markus,

wie es sich mit der Schweiz verhaelt kann ich Dir nicht sagen - das Moped meines Mannes ist in I zugelassen - leider - die Versicherung hier ist teuer und zahlt im Falle eine eventuellen Diebstahls nur 70 % des Kaufpreises ( erste 2 Jahre ).

Ich denke in D sind die Versicherungsleistungen ( im Vergleich zu I ) besser.

Angel

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Harley-Rider ist offline Harley-Rider · 284 Posts seit 11.01.2018
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Neuer Beitrag 20.04.2005 18:58
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Original-Beitrag von nighttrainknox:

Das ist doch Euer Thema, Zulassung in Süddeutschland!

Unsere Bikes sind ja schon hier in Süddeutschland zugelassen resp. immatrikuliert. Die Frage von fxdx-driver geht ja aber dahin, ob dann bei einem nordschweizer Regelverstoss das Bike beschlagnahmt werden kann oder nicht.

Dies ist en rechtlicher Aspekt, den ich nicht beurteilen kann.

Vor drei Jahren kamen wir im Allgäu in die weltbekannte ‘hermetische Free-Willi Abriegelung‘. Da wurde einer Mitfahrerein mitgeteilt, dass sie allenfalls das Bike stehen lassen muss, falls die angeordnete Lärmmesung entsprechend zu hohe Werte zeigen wird. Dies würde darauf schliessen, dass das Problem von fxdx-driver mit einer süddeutschen Zulassung nicht gelöst sein wird.

Inwieweit dies aber wirklich legal und rechtlich praktizierbar wäre, weiss ich nicht.

Bikergruss Beat

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Arnd · seit
Arnd
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Neuer Beitrag 20.04.2005 21:12
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@all,

mal was generelles zu dem Thema.

1. Fahrzeuge müssen an Ihrem Hauptstandort angemeldet sein (was aber nicht so leicht festzustellen ist)

2. Wer als Deutscher in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fährt begeht Steuerhinterziehung (ausser er ist ausdrücklich und nachweisbar im Auftrag und zu Nutzen des Halters (nicht des Herrn) unterwegs). Das würde ich mir nicht antun wollen, das wird u.U. teurer als jede Beschlagnahme.

Gruß, Arnd

PS: Für nähere Auskünfte -> www.Verkehrsportal.de

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fxdx-driver · seit
fxdx-driver
Gast


Neuer Beitrag 21.04.2005 07:30
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vielen dank erst mal für eure vielen antworten.

@harley-rider:also werden wir mal konkreter. wenn ich die antwort von dir richtig verstanden habe, muss ich im schlimmsten fall das bike erst mal stehen lassen, wenn ich als deutscher mit einem in der schweiz zugelassenen bike unterwegs bin. das heißt ich werde ein ticket von der rennleitung bekommen und muss das moped mit dem hänger abholen.

@arnd: was die steuerhinterziehung anbelangt, so ist es doch sicher kein problem, wenn mir ein naher verwandter sein motorrad für z.b. ein harley-treffen zur verfügung stellt, bzw falls das motorrad auf eine schweizer firma zugelassen ist, ich im auftrag dieser firma unterwegs bin ?? !!



bin gespannt ob hier im forum noch mehr know-how zu dem thema vorhanden ist.

also schreibt bitte wenn ihr was wisst.

live long and prosper

markus

Frankfurter Bub · seit
Frankfurter Bub
Gast


Neuer Beitrag 21.04.2005 20:20
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Leute, hier in FFM freuen sich die mittlerweile stadtbekannten Sherriffs bestimmt, auch mal einen Bock mit Schwedischer oder Schweizer Zulassung in ihre Aservatenkammer stellen zu koennen.

Der bulgarische LKW wird schliesslich auch an die Kette gelegt, wenn der Ordnungshueter mit dem technischen Zustand nicht zufrieden ist.

ich glaub nicht, dass ihr damit weit kommt...

Erster sonniger Maerztag und die Freunde und Helfer haben einen ganzen tag lang (!)Fahrzeuge an der Hanauer Landstrasse unter der A661 kontrolliert. Grosser Bahnhof mit mehreren Sherriffs und mehreren Abschleppwagen.

Als ich morgens vorbei bin standen 2 Japanchopper auf dem Abschleppwagen, nachmittags dann ein 5er BMW und ein Roller. Ich glaub kaum, dass die euch mit schwedischem ausgeraerunmten Rohren verschont haetten.

Leise Gruesse vom Pete

Arnd · seit
Arnd
Gast


Neuer Beitrag 21.04.2005 22:02
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@fxdx-driver,

ich hab die betreffenden Paragraphen mal rausgesucht:

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)

§1: Internationale und ausländische Zulassungsscheine

(1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Der ausländische Zulassungsschein muß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl. 1977 II S. 809) erforderlichen Angaben enthalten.

Kraffahrsteuergesetz

§ 3: Steuerbefreiung ausländischer Kfz

Seuerbefreit sind ausländische Personenkraftfahrzeuge und ihren Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Im Auftrag der Firma reicht m.W. nicht aus, es muß ein Nutzen für den Halter vorliegen, den Du dann dem Finanzamt begründen mußt. Hattest Du schon mal das Finanzamt auf den Fersen? Das ist mehr als lästig.

Gruß, Arnd.

PS: Die Hervorhebungen sind von mir

fxdx-driver · seit
fxdx-driver
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Neuer Beitrag 22.04.2005 08:50
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also nochmal vielen dank an alle die was zu dem thema wussten.

bin jetzt schwer ins grübeln gekommen.

also wenn die grün-weiße rennleitung mich so oder so am sack packt, wenn ich brülltüten auf meinem moped montiert habe und ich zur krönung der ganzen geschichte dann noch ein verfahren wegen steuerhinterziehung am hals habe, sollte ich die geschichte mit der auslandszulassung nochmal überdenken.

gedanke war halt folgender, dass ein zu lauter auspuff ja keine gefahr für den straßenverkehr darstellt und wenn das moped in einem nicht eu-land zugelassen ist, ich mit einem ticket davonkommen müßte !! ??

das mit der steuer müßte mit der zulassung als firmenfahrzeug fast gegessen sein, aber da werd ich mich bei deutschen finanzbehörden nochmal schlau machen.

jedenfalls denke ich dass der grundgedanke nicht schlecht war und werd die sache mal im auge behalten.

live long and prosper

markus

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Neuer Beitrag 22.04.2005 13:38
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Hi Markus,

ich hab die Frage mal geprüft, da bei uns im Dreiländereck D-CZ-PL natürlich hochinteressant, beim Nachbarn gibt‘s spottbillige Versicherungen und kleine Kennzeichen, ein Zweitwohnsitz ist dank EU auch kein Problem mehr ...

Ausländische Fahrzeuge können stillgelegt werden, wenn von ihnen nach innerdeutschem Recht eine Gefahr für die öffenliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, die anders nicht abzuwenden ist. So. Also stell Dich auf eine nette Diskussion ein. Ich wette, in München oder Frankfurt steht die Karre.

Eine Gruppe Prager wurde letztes Jahr bei der Anfahrt auf Faak am GÜ Phillipsreut wegen ihrer etwas lauteren Töpfe schlicht weg nicht nach D gelassen. Die sind dann eben über Wullowitz gefahren . Umgekehrt haben wir letzes Jahr einen mit einem etwas flach auf den Fender geschraubten Nummernschild nicht nach CZ rübergekriegt.

Gruss Hans

__________________
Gruss Hans

I-mehl
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Alex_L. ist offline Alex_L. · 197 Posts seit 13.01.2007
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Neuer Beitrag 22.04.2005 15:04
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eigentlich ist das mit dem lkw ja recht einleuchtend warum sollte es beim motorrad anders sein???



mal wiederwas gelernt.

mfg

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