Bei dem Baujahr greift die StVO nicht, die trat erst am 1. Oktober 1934 in Kraft.
Da kannst du quasi auch ein Robbi-Tobbi-Fli-Wa-Tüt bauen und ohne weiteres TÜVen bei dem Baujahr.
Gibt es ein Video zu auf YouTube, bzgl. eines Ford Hotrods, der darf richtig laut.
Den wollten sie amtlich künstlich "verjüngen" damit die StVO greift.
Finde das Video leider i.M nicht wieder......