Da mir bis dato noch keine Nockenwelle mit ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) untergekommen ist, erlischt mit Einbau einer Nockenwelle ohne ABE die Betriebserlaubnis.
Aus meiner Schrauberzeit kann ich mich erinnern, das es Nockenwellen von renommierten Herstellern (z.B. Schrick) gab, zu denen ein Gutachten mitgeliefert wurde
mit dem man die Nockenwelle dann eintragen lassen konnte. Ob's das in der heutigen Zeit (Euro 4-5-6....) noch gibt - keine Ahnung.
Ich habe schon einige Nockenwellen in Twin Cam's (SE/Feuling/Woods) verbaut und jetzt auch eine in meiner 114er M8 - mit ABE oder Gutachten zur Eintragung war noch keine dabei.
Hat mich aber auch noch nie interessiert wenn ich ehrlich bin - eingebaut und fertig
Hab da noch nie drüber nachgedacht.
Vielleicht nicht erlaubt aber auch sicherlich nicht ursächlich verantwortlich für Schäden z.B. bei einem Unfall.
Nachweis auch schwierig - aber das Fazit lautet - keine ABE oder kein Teilegutachten + Eintragung - nach meiner Meinung Betriebserlaubnis erloschen
Vielleicht kann ja noch Jemand etwas Anderes zu dem Thema beitragen.
VG
Frank
PS:
Hi HeikoJ,
unsere Beitrage haben sich gerade überschnitten
Selber Abgasgutachten Geräuschgutachten und Begutachtung der Leistungssteigerung in Auftrag zu geben - unbezahlbar.
Ich hab mal versucht 3 - teilige Schmiederäder für Porsche ohne Teilegutachten (nur mit Traglastgutachten und ISO-Zertifizierung des Herstellers)
bei der TH in Aachen zwecks Erstellung eines Teilegutachten prüfen zu lassen - no way - unbezahlbar und ggf. nicht zerstörungsfrei
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keep smiling
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von much2fast am 01.02.2022 15:30.