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Neue Nockenwelle - ABE erlischt. Ist das so?

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Neue Nockenwelle - ABE erlischt. Ist das so?

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Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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Neuer Beitrag 01.02.2022 14:49
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Ich habe eben gehört, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man sich eine andere Nockenwelle in Moped einbauen lässt. Stimmt das? Und beim TÜV soll es auch Probleme geben?
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Und vor allem, wie wollen die TÜVer oder die Kontrollorgane das denn rausfinden? Wisst Ihr etwas genaues zu der Sachlage?

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da bayer ist offline da bayer · 144 Posts seit 04.04.2019
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:03
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Ich vermute mal, dass sich mit einer anderen Nockenwelle - zumindest - das Abgasverhalten ändert...

Da wird dann wohl die Betriebserlaubnis erlöschen....


Wie man, ohne Öffnen des Motors, das dann im Rahmen einer HU, oder Verkehrskontrolle feststellen kann, weiß ich nicht.... 

evtl. schafft das Bike die Abgasbestimmungen nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen der Motor geöffnet wird...

Gruß

Reinhard

DonRalf ist offline DonRalf · 81 Posts seit 19.09.2020
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:06
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Jau das ist wohl so.
Du änderst mit der Nockenwelle das Emissionsverhalten und da sind wir in D recht streng.
Natürlich sieht man das nicht von außen aber Gutachter werden das fest stellen können. Konsequenz z.B. Versicherung zahlt nicht da Betrug vorliegt. Beispiel Leistungssteigerung auf eine höhere Versicherungsklasse wie M8 Motor offiziel 90PS und dann über 98 PS. Kann man drauf ankommen lassen oder auch nicht.

Grüße aus MS bei Scheißwetter

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Ich bin für eine artgerechte Motorradhaltung. Die brauchen möglichst viel Auslauf an der frischen Luft.

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3626 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:11
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Eine Leistungssteigerung des Motors muß auf jeden Fall eingetragen werden. Am besten ist wenn die Nockenwelle eine ABE hat, das erspart die für die Eintragung erforderlichen Gutachten für Geräuschwerte, Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Abgasverhalten.
Natürlich sieht das von außen niemand, kritisch wird es wie immer bei Begutachtung nach Sicherstellung in einer Kontrolle oder nach einem Unfall.

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

much2fast ist offline much2fast · 469 Posts seit 11.01.2014
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fährt: Road King Special 114 Stage II Torque River Rock Grey Denim
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469 Posts seit 11.01.2014 aus Inden - Lamersdorf - Nabel der Welt :))

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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:16
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Da mir bis dato noch keine Nockenwelle mit ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) untergekommen ist, erlischt mit Einbau einer Nockenwelle ohne ABE die Betriebserlaubnis.

Aus meiner Schrauberzeit kann ich mich erinnern, das es Nockenwellen von renommierten Herstellern (z.B. Schrick) gab, zu denen ein Gutachten mitgeliefert wurde
mit dem man die Nockenwelle dann eintragen lassen konnte. Ob's das in der heutigen Zeit (Euro 4-5-6....) noch gibt - keine Ahnung.

Ich habe schon einige Nockenwellen in Twin Cam's (SE/Feuling/Woods) verbaut und jetzt auch eine in meiner 114er M8 - mit ABE oder Gutachten zur Eintragung war noch keine dabei.

Hat mich aber auch noch nie interessiert wenn ich ehrlich bin - eingebaut und fertig  cool  Hab da noch nie drüber nachgedacht.
Vielleicht nicht erlaubt aber auch sicherlich nicht ursächlich verantwortlich für Schäden z.B. bei einem Unfall.

Nachweis auch schwierig - aber das Fazit lautet - keine ABE oder kein Teilegutachten + Eintragung - ​​​nach meiner Meinung Betriebserlaubnis erloschen Augen rollen

Vielleicht kann ja noch Jemand etwas Anderes zu dem Thema beitragen.

VG
Frank

PS:

Hi HeikoJ,

unsere Beitrage haben sich gerade überschnitten smile

Selber Abgasgutachten Geräuschgutachten und Begutachtung der Leistungssteigerung in Auftrag zu geben - unbezahlbar.

Ich hab mal versucht 3 - teilige Schmiederäder für Porsche ohne Teilegutachten (nur mit Traglastgutachten und ISO-Zertifizierung des Herstellers) 
bei der TH in Aachen zwecks Erstellung eines Teilegutachten prüfen zu lassen - no way - unbezahlbar und ggf. nicht zerstörungsfrei  Baby

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von much2fast am 01.02.2022 15:30.

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ClisClis ist offline ClisClis · 404 Posts seit 28.02.2015
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:28
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ist ein ganz klarer Fall. 
Du änderst was an der Leistung. Du änderst was am Motor, was das Emissions und Geräuschverhalten beeinträchtigen kann. 
Das muss abgenommen sein, sonst ist es nicht erlaubt. 


Aber eben: Bei ner Kontrolle siehst du das nicht. 
Bei nem Unfall könnte es versicherungstechnische Diskussionen geben, weil du mehr Leistung hast. 
Aber der Gutachter / Anwalt, der nachweisen kann, dass 5PS mehr hier die Unfallursache waren, muss wohl auch erst noch geboren werden.. 


Theoretisch nicht erlaubt, praktisch interessierts wohl kaum jemanden.

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much2fast ist offline much2fast · 469 Posts seit 11.01.2014
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:37
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Für den Tatbestand einer erloschenen Betriebserlaubnis braucht's auch keine Nockenwelle - da reicht genau genommen schon ein Mapping (Prüfstand/Powervision/Fuelpak....).
Da bei Einbau einer anderen Nocke zusätzlich auch gemappt wird hab ich meine BE also schon zweimal "gelöscht" fröhlich

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Stacholino ist offline Stacholino · 406 Posts seit 02.03.2019
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:37
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Natürlich kann das gut gehen, wenn man erwischt wird zahlt man halt. Liegt ein Personenschaden vor, zahlt man auch etwas mehr.

Auschlaggebend den Motor zu öffnen ist sicher auch das Gesamtbild des Motorrades. Baut sich ja niemand nur die Nockenwelle ein.
Aber wenn Auspuff Luftfilter Mapping gemacht ist...liegt der Verdacht schon näher.

Börnie ist offline Börnie · 1921 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von Stacholino
....Liegt ein Personenschaden vor, zahlt man auch etwas mehr.

....

Nein

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Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:40
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okay. Leuchtet ein. Habe dazu noch folgende Fragen:
Und wie kommt dann so ein Moped durch den TÜV?
Wenn im Fahrzeugschein eine Leistung von 90 PS steht, aber ab Werk tatsächlich am Hinterrad nur 75-80 PS ankommen und mit neuer Nocke dann 94 PS am Hinterrad anliegen (also ca. 5% mehr als im Fahrzeugschein steht) können dann rein technisch auch die Emissionswerte eingehalten werden. Durch ein entsprechend gut gemachtes Mapping?

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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66

Und wie kommt dann so ein Moped durch den TÜV?

indem es von einer Prüforganisation überprüft wurde.

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Börnie ist offline Börnie · 1921 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:44
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Wenn die CO Grenzwerte eingehalten werden - wem soll das dann bei einer HU auffallen ?
Ob das, mit welchen Änderungen auch immer, zutrifft kann man ja nachmessen.

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Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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Neuer Beitrag 01.02.2022 15:53
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zum zitierten Beitrag Zitat von da bayer
ich vermute mal, dass sich mit einer anderen Nockenwelle - zumindest - das Abgasverhalten ändert...

Da wird dann wohl die Betriebserlaubnis erlöschen....

verwirrt

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Neuer Beitrag 01.02.2022 16:00
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mein Gott, die machen eine Messung keinen Prüfstandlauf nach Abgasvorgaben der EU.

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Börnie ist offline Börnie · 1921 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 01.02.2022 16:05
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Jede Vermutung ist der Anfang einer scheiss Katastrophe großes Grinsen

Andere Nockenwelle, ja, das Abgasverhalten wird anders sein. Vermutlich *LOL*   Abhängig von einigen Faktoren ist "nur" die Frage : "Was ändert sich bei welchem Betriebszustand
in welcher Weise"

Ich hatte mal ein feines Auto mit 2-fach Doppelvergaseranlage. Brav alles eingetragen. Auch den F3 Schaumstoffluftfilter. Keine AU Probleme, "unten rum" super Werte. Da wo die Musik spielte aber Oltimer-Diesellock-Abgaswerte fröhlich

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