Hallo FritzBlitz,
danke für die Antwort, ich habe jetzt mit dem TüV gesprochen.
Es muss eine Abnahme und eine Eintragung bei. Er meinte auch, dass es keinem Auffallen wird.
Als ich das mit der Versicherung angesprochen habe meinte er, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis nur durch folgende Punkte geschieht (sofern nicht eingetragen oder ABE).
- Änderung der Abgasanlage
- Änderung der Fahrzeugart
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Bedeutet im Unfallfall kann es wie Du beschreibst zu einem Rechtsstreit mit der Versicherung kommen.
Hier muss dann aber nachgewiesen werden das der Dämpfer der Grund war. Da sich die Fahreigenschaften verbessern eher schwierig.
Heftiger ist es bei einer abweichenden Länge des Dämpfers, hier kann ein "Aushebeln" eher belasten.
Also alles im Allen eine Wette. Geld Sparen für Einzelabnahme und Eintragung, dafür im Fall der Fälle Schwierigkeiten, oder eben Alles sauber durchziehen.
Mein Gutachter meinte es können ggf. eine Scheinkorrektur ausreichen, das sind ca. 50€.
Sobald das Salz von der Gasse ist fahre ich mal hin (So März / April) und werde sie mal vorführen.
Sollte ich von Harley über einen Händler doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, lass ich Sie dir zukommen.
Ich danke Euch Allen für die guten Tipps und Eure Unterstützung.